Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung: Loyalitätserklärung

Die Loyalitätserklärung ist eine formale Bestätigung, die Sie bei der Einbürgerungsbehörde nach AUFFORDERUNG abgeben müssen.

Mit dieser Erklärung bestätigen Sie, dass Sie die Gesetze und Regeln Deutschlands anerkennen. Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dieser Schritt stellt sicher, dass alle neuen Staatsbürger die Werte und Prinzipien des deutschen Staates respektieren und unterstützen.

Eine gründliche Vorbereitung ist wichtig, um den Inhalt der Loyalitätserklärung zu verstehen und mögliche Fragen der Einbürgerungsbehörde beantworten zu können.

Sie geben die Erklärung erst nach schriftlicher Aufforderung durch die Einbürgerungsbehörde ab. Sollten Sie weitere Fragen zur Loyalitätserklärung haben, kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Mitarbeiter der Einbürgerungsbehörde können zusätzliche Gespräche führen. So wird geprüft, ob der Bewerber die Loyalitätserklärung und die damit verbundenen Pflichten richtig versteht und akzeptiert.

Laut § 10 Abs. 1 Satz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) müssen Ausländer bei der Einbürgerung die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Grundgesetzes anerkennen. Dies tun sie mit der unterschriebenen Loyalitätserklärung. Diese Regel sorgt dafür, dass neue Bürger die Werte der deutschen Verfassung unterstützen.

Erklärung der Inhalte in bürgerfreundlicher Sprache

Die Loyalitätserklärung enthält wichtige Punkte, die Sie anerkennen und bestätigen müssen. Diese Punkte sind entscheidend, um Ihre Bereitschaft zur Integration und zur Anerkennung der deutschen Verfassung zu zeigen.

1.    Ich bekenne mich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere erkenne ich an:

a)  das Recht des Volkes, die Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen auszuüben. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, ihre Vertreter in der Gesetzgebung, der Regierung und der Justiz zu wählen. Diese Wahlen sind allgemein, direkt, frei, gleich und geheim.

b)  Die Gesetzgebung (Legislative) ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden, und auch die ausführende Gewalt (Exekutive) sowie die Rechtsprechung (Judikative) müssen sich an Gesetze und das Recht halten.
Das bedeutet, dass alle staatlichen Institutionen und Organe sich an die bestehenden Gesetze und die Verfassung halten müssen, um die Aufgaben gerecht und ordnungsgemäß auszuüben.

c)  Das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition bedeutet, dass es in einer Demokratie wichtig ist, dass verschiedene Meinungen und Ansichten im Parlament vertreten sind.
Die Opposition hat die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren, ihre Entscheidungen zu hinterfragen und alternative Vorschläge zu machen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Regierung transparent arbeitet und die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden.

d)  Die Ablösbarkeit der Regierung bedeutet, dass die Regierung jederzeit durch das Parlament oder die Wählerinnen und Wähler abgesetzt werden kann, wenn sie nicht mehr das Vertrauen der Bevölkerung hat.
Ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung bedeutet, dass die Regierung Rechenschaft über ihre Entscheidungen und Handlungen ablegen muss. Das sorgt dafür, dass die Regierung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger handelt und transparent ist.

e)  Die Unabhängigkeit der Gerichte ist ein grundlegendes Prinzip in einer demokratischen Gesellschaft.
Sie bedeutet, dass die Richterinnen und Richter ihre Entscheidungen frei von Einflussnahme durch die Regierung, politische Parteien oder andere äußere Kräfte treffen können. Diese Unabhängigkeit ist entscheidend, um faire und gerechte Urteile zu gewährleisten und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Rechtssystem zu stärken. Sie schützt die Rechte der Einzelnen und sorgt dafür, dass das Recht gleich für alle gilt.

f)   Der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft ist ein zentrales Element einer funktionierenden Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Dies bedeutet, dass keine Person oder Institution das Recht hat, willkürlich oder gewaltsam über andere zu herrschen.
Stattdessen müssen alle Entscheidungen und Handlungen auf rechtlichen Grundlagen basieren und die Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger respektieren. Dieser Ausschluss schützt die Gesellschaft vor Missbrauch von Macht und gewährleistet, dass die Gesetze für alle gelten und durchgesetzt werden.

g)  Die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte sind fundamentale Rechte, die jedem Menschen in Deutschland zustehen und die den Schutz der Würde, Freiheit und Gleichheit garantieren.
Dazu gehören unter anderem

·           das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit,

·           die Meinungsfreiheit,

·           die Religionsfreiheit und

·           das Recht auf Versammlungsfreiheit.

Diese Rechte bilden die Grundlage für ein demokratisches und gerechtes Zusammenleben und sind unveräußerlich sowie für alle Menschen gleich. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, diese Rechte zu schützen, um die Freiheit und die Würde des Einzelnen zu sichern.

h)     Antisemitische, rassistische oder menschenverachtende Handlungen sind mit der Würde des Menschen, die im Grundgesetz verankert ist, unvereinbar. Das Grundgesetz schützt die Würde jedes Menschen und verbietet Diskriminierung und Herabwürdigung. Solche Handlungen widersprechen den Werten einer offenen und vielfältigen Gesellschaft und den Prinzipien von Freiheit, Gleichheit und Respekt. Es ist wichtig, diese Werte zu verteidigen und aktiv gegen Diskriminierung und Hass einzutreten.

2.    Ich bekenne mich

a)    zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands.
Das Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen ist von großer Bedeutung.
Es erinnert uns an die Gräueltaten, die während dieser Zeit begangen wurden, insbesondere gegen jüdisches Leben. Dieses Bekenntnis ist ein wichtiger Schritt, um die Vergangenheit anzuerkennen, aus ihr zu lernen und sicherzustellen, dass sich solche Verbrechen nie wiederholen. Es unterstreicht auch die Verpflichtung, jüdisches Leben zu schützen und zu fördern sowie gegen Antisemitismus und Diskriminierung einzutreten.

b)    zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Das Bekenntnis zum friedlichen Zusammenleben der Völker und das Verbot von Angriffskriegen sind sehr wichtig. Sie fördern Frieden und Zusammenarbeit zwischen den Ländern. Diese Prinzipien helfen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen und betonen, dass wir respektvoll miteinander umgehen sollten. Indem wir uns zu diesen Werten bekennen, tragen wir dazu bei, eine friedlichere Welt zu schaffen.

3.    Ich erkläre, dass ich keine Bestrebungen verfolge oder unterstütze oder verfolgt oder unterstützt habe, die

a)     gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind. Das bedeutet, dass ich die Werte der Demokratie und des friedlichen Zusammenlebens respektiere und schätze. Es ist wichtig, die Grundlagen unserer Gesellschaft zu schützen und zu fördern.

b)     die Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder deren Mitglieder auf ungesetzliche Weise beeinträchtigen.

c)      durch Gewalt oder vorbereitende Handlungen, die außenpolitischen Interessen Deutschlands gefährden.