Einbürgerung

Bitte beachten Sie: Wir sind für Sie zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Dachau haben.

Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.

Hinweis zur bisherigen Staatsangehörigkeit

Der Grundsatz zur Vermeidung von Mehrstaatigkeit wird mit dem neuen Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 27.06.2024 aufgehoben.

Im Falle eines positiven Abschlusses Ihres Einbürgerungsverfahrens erfolgt die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unsererseits unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit.

Durch die Einbürgerung kann jedoch die bisherige Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes automatisch verloren gehen, wenn das Staatsangehörigkeitsrecht Ihres Heimatlandes dies vorsieht.

Zur Vermeidung eines ungewollten Verlusts empfehlen wir Ihnen, vor Antragstellung die zuständige Auslandsvertretung des Heimatstaates zu kontaktieren und ggf. die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten (z.B. Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung).

Da eine Mehrstaatigkeit im Einzelfall Nachteile mit sich bringen kann, steht es jedem Einbürgerungsbewerber frei, freiwillig seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.

Es wird ebenfalls eine Klärung empfohlen, ob Ihnen mit der Einbürgerung eventuell Meldepflichten über den Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit an Ihre Heimatbehörde/n entstehen werden.

  1. Bitte machen Sie zuerst den Quick-Check zur Einbürgerung, um Ihre Erfolgsaussichten zu überprüfen. (Link: Siehe unten)
  2. Nur wenn Sie aufgrund des Quick-Checks die Kriterien einer Einbürgerung erfüllt haben, füllen Sie bitte den Antrag zur Einbürgerung aus. Senden Sie uns diesen bevorzugt über unser Kontaktformular mit allen benötigten Nachweisen zurück.
    Wenn Sie den Antrag per Post einsenden möchten (Landratsamt Dachau, Einbürgerung, Weiherweg 16, 85221 Dachau), schicken Sie uns bitte ausschließlich die Nachweise in Kopie zu. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und zurückgesendet (Antragsformular siehe unten).
  3. Nach Antragseingang erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. Bitte beachten Sie, dass diese aufgrund der sehr hohen Antragszahlen einige Zeit dauern kann.
  4. Wir werden Sie zu gegebener Zeit persönlich vorladen. Zu diesem Termin bringen Sie bitte die Originale zum Abgleich mit. Bis dahin werden wir Ihren Antrag jedoch schon beginnen zu bearbeiten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich. Am besten erreichen Sie uns über unser Kontaktformular.

Anträge

Bitte beachten Sie, dass Ihnen im Verwaltungsverfahren mit einer Antragstellung auch immer Kosten entstehen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Weitere Informationen

Die Gebühr für die Einbürgerung (Anspruchs- oder Ermessenseinbürgerung) beträgt grundsätzlich € 255,00. Für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen wird zusätzlich eine Gebühr von € 51,00 erhoben. Diese Gebühr ist am Ende des Einbürgerungsprozesses fällig.

Auch im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrages entstehen Ihnen Verwaltungskosten.

Zusätzliche Kosten können entstehen:

  • für die Ausstellung von Personenstandsurkunden
  • für Übersetzungen von ausländischen Urkunden durch beeidigte Übersetzer und Beglaubigungsgebühren
  • für Nachweise von staatsbürgerlichen Kenntnissen und Sprachkenntnissen
  • ggf. Entlassungsgebühren aus dem Heimatland

Die Einbürgerung ist ein relativ aufwändiges Verwaltungsverfahren. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 12 Monate.

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität der zu prüfenden Unterlagen, sowie der hohen Antragszahlen und weiteren Faktoren ab, wie z. B.:

  • Herkunftsland
  • aktuelle Situation des Antragstellers
  • Vollständigkeit der Unterlagen

Bitte stellen Sie während der Bearbeitungszeit keine telefonischen Anfragen zum Verfahren. In dieser Zeit können Fragen zum Bearbeitungsstand aufgrund stark gestiegener Antragszahlen nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis.

Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird bei uns im Landratsamt die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt.

Anschließend können beim Passamt der zuständigen Wohnsitzgemeinde der deutsche Personalausweis und/oder der deutsche Reisepass beantragt werden. Ihre deutschen Ausweisdokumente können Sie erst nach Erhalt der Einbürgerungsurkunde beantragen. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Ihres Wohnortes welche Unterlagen Sie für die Beantragung eines Reisepass/Personalausweis benötigen und ob ein Termin hierfür nötig ist.

Falls Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel besitzen, wird dieser mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde eingezogen.

Bitte beachten Sie, dass die Einbürgerungsurkunde kein Reisedokument ist, und sie einige Zeit ohne Ausweisdokument sein können.

Während der Bearbeitungszeit können Fragen aufkommen. Hier haben wir für Sie die wichtigsten Antworten zusammengefasst:

Bitte teilen Sie uns Änderungen, welche während der Antragsbearbeitung eintreten, umgehend schriftlich mit. Füllen Sie dafür das Änderungsformblatt aus und senden dieses unterschrieben mit den dazugehörigen Nachweisen über die Änderungen an uns per Post zu.

Senden Sie uns bitte ein formloses Schreiben mit Unterschrift über die gewünschte Antragsrücknahme per Post zu.

Die Rücknahme des Antrages ist kostenpflichtig und beträgt in der Regel € 63,00. Nach Aktenabschulss wird Ihnen eine Rechnung zugesandt.
Eine erneute Antragstellung ist bei Erfüllung der Antragskriterien jederzeit möglich.

Wir sind für Sie da

Die Zimmernummer wird Ihnen bei der Terminbestätigung mitgeteilt.

Name Telefon Zimmer
Service-Hotline Einbürgerung und Staatsangehörigkeit
(08131) 74-473 E28 - E29

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Staatsangehörigkeit & Einbürgerung
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-473
Öffnungszeiten

Sie erreichen uns am besten schriftlich.

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, nach Terminvereinbarung
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr, nach Terminvereinbarung
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr, nach Terminvereinbarung

Name Telefon Zimmer
Frau Klement
Gruppenleiterin
(08131) 74-320 E28 - E29
Herr Ariote
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben A - B
(08131) 74-2287 E28 - E29
Frau Mühlbauer
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben C - Gh
(08131) 74-2157 E28 - E29
Frau Scheffler
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben Gi - Ko
(08131) 74-2103 E7
Herr Ehrhardt-Gudra
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben Kp - M
(08131) 74-2109 E28 - E29
Frau Kazazis
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben N - Re
(08131) 74-1745 E28 - E29
Frau Füchsel
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben Rf - Sn
(08131) 74-309 E28 - E29
Frau Matheis
Stellvertretende Gruppenleiterin Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben So - U
(08131) 74-475 E28 - E29
Frau Speda
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit: Buchstaben V - Z
(08131) 74-394 E7
Frau Kerzel
Einbürgerung, Staatsangehörigkeit
(08131) 74-2009 E28 - E29