Wohnen
Sie haben Fragen rund um das Thema Wohnen? Hier haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Ich biete Unterkunft
Aktuell können nur enge Verwandte zusätzlich aufgenommen werden. Bitte nutzen Sie zunächst die Selbstmeldung.
Private Unterkunftsgeber erhalten folgenden pauschalen Zuschuss für Wohnneben- und Energiekosten sowie sonstige Mehraufwendungen, sofern sie den Wohnraum ehrenamtlich und kostenlos zur Verfügung gestellt haben:
Seit dem 01.12.2022 betragen die Zuschüsse:
- 75,- EUR/Monat pro aufgenommenen Erwachsenen und Jugendlichen ab dem 15. Lebensjahr sowie
- 60,- EUR/Monat pro aufgenommenes Kind bis einschließlich dem 14. Lebensjahr.
So erhalten Sie den Zuschuss:
Für ukrainische Flüchtlinge, die Sozialleistungen nach dem SGB II beziehen, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter: Jobcenter-Dachau@jobcenter-ge.de
Bei Beziehern von Grundsicherung wenden Sie sich bitte an das Sozialamt: sozialwesen@lra-dah.bayern.de
Ausschließlich für ukrainische Flüchtlinge, die keine Sozialleistungen beziehen, wenden Sie sich bitte an: asyl@lra-dah.bayern.de
Alle Personen, die eine Unterkunft zur Verfügung stellen können, die ukrainische Sprache sprechen oder anderweitig helfen möchten, können ihr Angebot über unser Online-Formular eingeben:
Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus
Nicht nur Haus- oder Wohnungseigentümer dürfen Flüchtlinge bei sich unbürokratisch aufnehmen, auch hilfsbereite Mieter müssen sich vorerst nicht den Kopf zerbrechen. Denn in der Mietwohnung dürfen alleine die Mieter:innen entscheiden, ob und wann sie Besucher:innen empfangen. So ist auch die besuchsweise Aufnahme von Geflüchteten gestattet, denn die Motivation für die Aufnahme der Besucher:innen spielt keine Rolle. Diese Regelung gilt jedoch normalerweise nicht für unbegrenzte Zeit. Sechs bis acht Wochen dürfen Mieter Menschen bei sich aufnehmen – dieser Zeitraum gilt als erlaubnisfreier Besuch. Dauert die Unterbringung länger, sollte unbedingt der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden. Ob es hier ggf. eine rechtliche Anpassung/Klarstellung gibt, werden die kommenden Tage zeigen.
Begründet ein längerer Aufenthalt eine Art von Mietverhältnis?
Nein, auch ein längerer Besuch begründet kein (Unter-)Mietverhältnis. Allerdings muss der Vermieter bei einer Dauer von mehr als 8 Wochen zustimmen.
Als Kriegsflüchtling aus der Ukraine können Sie vorerst bis zu einem Jahr bleiben. Eine Verlängerung ist möglich. Selbstverständlich können Sie aber auch jederzeit früher zurück oder in eine andere Region ziehen.
Da man für die Bereitstellung des Wohnraumes nicht bezahlt wird, hat man auch keine Pflichten. Wenn es nicht klappt, darf man die Beherbergung beenden.
Die Versicherungen Allianz, R+V und HUK nehmen Geflüchtete, die im selben Haushalt wohnen, in die Haftpflichtversicherung des Haushalts kostenlos mit auf.
Bitte fragen Sie direkt bei Ihrer Haftpflichtversicherung an.
Ich suche eine Unterkunft
Wenn Sie keine Unterkunft haben und auch nicht kurzfristig im Landkreis Dachau unterkommen können, melden Sie sich bitte im rund um die Uhr geöffneten Ankerzentrum in München:
Ankunftszentrum für Flüchtlinge
Maria-Probst-Straße 14
80393 München
Öffnungszeiten (aktueller Stand): rund um die Uhr
Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Straße
Nächste U-Bahnstation: Kieferngarten
Busse und S-Bahnen können mit einem ukrainischen Ausweis aktuell kostenlos genutzt werden.
Wenn Sie keine Unterkunft haben und auch nicht kurzfristig im Landkreis Dachau unterkommen können, melden Sie sich bitte im rund um die Uhr geöffneten Ankerzentrum in München:
Ankunftszentrum für Flüchtlinge
Maria-Probst-Straße 14
80393 München
Öffnungszeiten (aktueller Stand): rund um die Uhr
Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Straße
Nächste U-Bahnstation: Kieferngarten
Busse und S-Bahnen können mit einem ukrainischen Ausweis aktuell kostenlos genutzt werden.
Die Bedingungen für die Einreise mit Haustieren wurde vorübergehend erleichtert. Für die Einreise nach Deutschland muss derzeit keine Genehmigung vorliegen.
Um den Gesundheitszustand des Tieres zu bestimmen, werden die Einreisenden gebeten, sich mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen. Bitte achten Sie auch besonders auf die Hygienemaßnahmen.
Nachfolgend finden Sie eine Liste der Tierärzte im Landkreis, die Haustiere aus der Ukraine kostenlos untersuchen, impfen, kennzeichnen und Heimtierausweise ausstellen
Der Wohnungsmarkt hier im Landkreis ist sehr begrenzt und es ist sehr schwierig Wohnraum zu finden. Wenn Sie eine Wohnung finden und anmieten, trägt das Landratsamt die Mietkosten, sofern diese angemessen sind. Erforderlich ist die Vorlage eines Mietvertrages beim Jobcenter (SGB II) oder bei der Grundsicherung (SGB XII).