Rückkehr in die Ukraine
Sie haben sich entschlossen zurück in Ihre Heimat zu gehen?
- Bitte melden Sie sich vorher im Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde hier im Landkreis ab.
- Informieren Sie zusätzlich den Fachbereich Asylbewerber-Leistungen bei uns im Landratsamt per E-Mail: asyl@lra-dah.bayern.de bzw. das Jobcenter per E-Mail: Jobcenter-Dachau@jobcenter-ge.de über Ihren Rückzug. Alles weitere wird automatisiert erledigt.
- Bitte denken Sie auch daran, Ihr Konto bei der Bank/Sparkasse zu kündigen.
- Bei endgültiger Ausreise aus Deutschland erlischt die Aufenthaltserlaubnis.
Reisen in die Ukraine
Ukrainische Flüchtlinge, die einen Aufenthaltstitel haben, können jederzeit in die Ukraine zurück reisen um z. B. Verwandte zu besuchen oder sich um ihre dortigen Anliegen zu kümmern. Allerdings muss dies im Falle von Sozialleistungsbezug dem Sozialamt gemeldet werden.
Für Flüchtlinge, die sich länger als sechs Monate nicht in Deutschland aufhalten, erlischt die Aufenthaltserlaubnis.