Informationen für Arbeitgeber
Sie möchten jemanden in Ihrem Betrieb einstellen?
Zuerst muss vom Asylbewerber der Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis ausgefüllt werden. Diesen Antrag kann man entweder hier auf der Seite herunterladen oder an Schalter der Ausländerbehörde abholen.
Anschließend muss der Antrag bei der Ausländerbehörde eingereicht werden, dies funktioniert über E-Mail, Post oder persönlich am Schalter. Dieser Antrag wird von der Ausländerbehörde und gleichzeitig von der Arbeitsagentur München geprüft. Sollten noch Unterlagen fehlen, werden diese vom Asylbewerber angefordert.
Sobald über den Antrag entschieden wurde, wird der Asylbewerber vorgeladen und über das Ergebnis unterrichtet. In der Regel dauert die Prüfung der Arbeitserlaubnis ein bis zwei Wochen.
Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber
Interessierte Unternehmer und Arbeitgeber finden hier Informationen zum Thema "Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber während des Asylverfahren"s:
- Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern
- Das Arbeitsgenehmigungsverfahren durch die Agentur für Arbeit
- Potenziale nutzen - Infobroschüre der Agentur für Arbeit zur Beschäftigung geflüchteter Menschen
- Fördermöglichkeiten im Bereich der berufsbezogenen Sprache und der beruflichen Kenntnisse
- Informationen zu Sozialleistungen und Einkommen
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Wirtschaftsförderung im Landkreis Dachau wenden: wirtschaft@lra-dah.bayern.de
Regionaler Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit in Dachau:
Agentur für Arbeit Dachau
Arbeitgeber-Service
Herr Guido Maier
Münchener Str. 61
85221 Dachau
Telefon: (08131) 565146
E-Mail: dachau.arbeitgeber@arbeitsagentur.de