Asyl im Landkreis

Zuständigkeiten - Wer macht was?

Für die Bearbeitung von Asylanträgen ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig:

Die Ausländerbehörde ist für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltstitel zuständig, sowie für die Erteilung von ausländerrechtlichen Auflagen, wie zum Beispiel die Auflage zur Wohnpflicht im Stadt- und Landkreis. Die Ausländerbehörde ist auch für den Vollzug von Abschiebungen zuständig. Die Ausländerbehörde begleitet die Asylbewerber während des Verfahrens, vollzieht die Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und entscheidet in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit über die Arbeitserlaubnis-Anträge von Asylsuchenden.

Der Fachbereich ist für Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständig. Diese Hilfe beinhaltet monatliche Auszahlungen entsprechend der jeweiligen Regelsätze sowie Krankenhilfe.

Die Asylsozialberatung unterstützt Asylsuchende in den folgenden Bereichen:

  • im laufenden Asylverfahren
  • bei gesundheitlichen und/oder persönlichen Anliegen
  • bei der Vermittlung von verschiedenen Deutschkursen und andere Einrichtungen
  • bei schulischen Fragen und Anliegen
  • bei der Anmeldung zum Kindergarten und/oder zur Schule
  • bei der Vermittlung zur Rückkehrberatung

Hier finden Sie weitere Informationen: Caritas- Asylsozialberatungsstelle Dachau.

Der Fachbereich ist zuständig für die Ausstattung der Asylbewerber-Unterkünfte, die Organisation und Belegung der Unterkünfte sowie für den laufenden Betrieb.

Das Jugendamt ist für die Betreuung von unbegleiteten Minderjähren zuständig.
Aktuell fliehen viele Menschen vor Krieg und Verfolgung aus ihren Heimatländern und suchen Schutz in Deutschland. Darunter befinden sich auch viele junge Menschen, die ohne ihre Eltern geflohen sind und in unser Land einreisen. Diese Minderjährigen genießen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz besonderen Schutz und Fürsorge. Aus diesem Grund werden sie im Allgemeinen in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht, die zumeist von Wohlfahrtsverbänden oder freien Trägern geleitet werden. Neben der Versorgung steht die Vermittlung von Deutschkenntnissen, die Eingliederung in Schule und die Entwicklung einer Ausbildungs- und Berufsperspektive im Mittelpunkt der Betreuung.

Wenn Sie als Arbeitgeber Asylbewerber beschäftigen möchten, können Sie sich an den Regionalen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit wenden:

Agentur für Arbeit Dachau
Arbeitgeber-Service
Herr Guido Maier
Münchener Str. 61
85221 Dachau

Telefon: (08131) 5651-46
E-Mail: dachau.arbeitgeber@arbeitsagentur.de