Unterhalt
Unterhaltsberatung und Beistandschaft
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot, das auf Antrag Berechtigter in Gang gesetzt und auch durch Antrag wieder beendet werden kann. Wir als Beistand veranlassen soweit erforderlich die Feststellung der Vaterschaft und machen den Kindsunterhalt geltend. Damit ist für den Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis öffentliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Unterhaltsvorschuss - finanzielle Hilfe für Alleinerziehende
Der Unterhaltsvorschuss dient der finanziellen Absicherung von Kindern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Kinder können bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss erhalten. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zusätzlich müssen Sie einen Antrag stellen.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Herr
Neumeier
Gruppenleiter Beistandschaft
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(08131) 74-1230 | Bgm.-Zauner-Ring 5 | jugendamt@lra-dah.bayern.de |
Frau
Krupa
Gruppenleiterin Unterhaltsvorschuss
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(08131) 74-1224 | Bgm.-Zauner-Ring 3 | jugendamt@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr