Vormundschaft und Pflegschaft
Wenn Eltern ihre elterliche Sorge ganz oder teilweise nicht ausüben können, übernehmen wir die gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Vormundschaft oder Pflegschaft. Dies geschieht entweder für einen begrenzten Zeitraum oder manchmal auch auf Dauer.
Eine Vormundschaft erstreckt sich auf die vollständige gesetzliche Vertretung der Kinder und Jugendlichen.
Eine Pflegschaft umfasst nur Teile der gesetzlichen Vertretung bzw. elterlichen Sorge (beispielsweise das Recht zur Aufenthaltsbestimmung).
Eine Vormundschaft oder Pflegschaft wird nicht bei uns beantragt, sondern wird vom Amtsgericht bestellt oder tritt kraft Gesetzes (§ 1791c BGB) ein. Ein Amtsvormund bzw. Amtspfleger ist ausschließlich dem Wohl des Kindes verpflichtet und untersteht hierbei der Aufsicht des Amtsgerichts.
Gründe für eine Amtsvormundschaft / Amtspflegschaft sind u.a.
- Das Amtsgericht entzieht den Eltern die elterliche Sorge wegen Kindeswohlgefährdung ganz oder teilweise und überträgt sie dem Jugendamt.
- Das Amtsgericht stellt fest, dass die Eltern die elterliche Sorge ganz oder teilweise nicht ausüben können (z.B. durch Tod der Eltern oder Unkenntnis über deren Aufenthalt) und überträgt sie dem Jugendamt (z.B. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge).
- Eine Mutter ist bei Geburt ihres Kindes minderjährig, und es wurde vorgeburtlich kein anderer Vormund durch das Amtsgericht bestimmt.
- In einem beginnenden Adoptivverfahren wird die elterliche Sorge vorübergehend von einem Vormund übernommen.
Rechtliche Grundlagen
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Weitere Informationen
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Frau
Boehlke
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(08131) 74-1238 | Bgm.-Zauner-Ring 5 | jugendamt@lra-dah.bayern.de |
Frau
Hermann
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(08131) 74-1234 | Bgm.-Zauner-Ring 5 | jugendamt@lra-dah.bayern.de |
Frau
Höcher
|
(08131) 74-1240 | Bgm.-Zauner-Ring 5 | jugendamt@lra-dah.bayern.de |
Frau
Solovey
|
(08131) 74-1241 | Bgm.-Zauner-Ring 5 | jugendamt@lra-dah.bayern.de |
Wir sind für Sie da
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr