Vormundschaft und Pflegschaft

Wenn Eltern ihre elterliche Sorge ganz oder teilweise nicht ausüben können, übernehmen wir die gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Vormundschaft oder Pflegschaft. Dies geschieht entweder für einen begrenzten Zeitraum oder manchmal auch auf Dauer.

Eine Vormundschaft erstreckt sich auf die vollständige gesetzliche Vertretung der Kinder und Jugendlichen.

Eine Pflegschaft umfasst nur Teile der gesetzlichen Vertretung bzw. elterlichen Sorge (beispielsweise das Recht zur Aufenthaltsbestimmung).

Kinderhand hält eine Erwachsenenhand

Eine Vormundschaft oder Pflegschaft wird nicht bei uns beantragt, sondern wird vom Amtsgericht bestellt oder tritt kraft Gesetzes (§ 1791c BGB) ein. Ein Amtsvormund bzw. Amtspfleger ist ausschließlich dem Wohl des Kindes verpflichtet und untersteht hierbei der Aufsicht des Amtsgerichts.

Gründe für eine Amtsvormundschaft / Amtspflegschaft sind u.a.

  • Das Amtsgericht entzieht den Eltern die elterliche Sorge wegen Kindeswohlgefährdung ganz oder teilweise und überträgt sie dem Jugendamt.
  • Das Amtsgericht stellt fest, dass die Eltern die elterliche Sorge ganz oder teilweise nicht ausüben können (z.B. durch Tod der Eltern oder Unkenntnis über deren Aufenthalt) und überträgt sie dem Jugendamt (z.B. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge).
  • Eine Mutter ist bei Geburt ihres Kindes minderjährig, und es wurde vorgeburtlich kein anderer Vormund durch das Amtsgericht bestimmt.
  • In einem beginnenden Adoptivverfahren wird die elterliche Sorge vorübergehend von einem Vormund übernommen.

Rechtliche Grundlagen

Aufgrund vieler Außendiensttermine ist unsere telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt. Bitte nutzen Sie daher unser sicheres Kontaktformular für Ihre Nachricht. Ihre eingegebenen Daten werden verschlüsselt an uns übertragen. Bitte wählen Sie als Anliegen "Vormundschaft und Pflegschaft" aus. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

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(08131) 74-1238 Bgm.-Zauner-Ring 5
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(08131) 74-1234 Bgm.-Zauner-Ring 5
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(08131) 74-1240 Bgm.-Zauner-Ring 5
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(08131) 74-1241 Bgm.-Zauner-Ring 5

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Landratsamt Dachau, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Bürgermeister-Zauner-Ring 5
85221   Dachau
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Telefax: (08131) 7411-717
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