Sorgerecht, Beurkundung
Vormundschaft und Pflegschaft
Wenn Eltern ihre elterliche Sorge ganz oder teilweise nicht ausüben können, übernehmen wir die gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Vormundschaft oder Pflegschaft.
Dies geschieht entweder für einen begrenzten Zeitraum oder manchmal auch auf Dauer.
Beurkundung
Sie sind nicht miteinander verheiratet und haben ein gemeinsames Kind? Laut Gesetz liegt in diesem Fall das Sorgerecht alleine bei der Mutter.
Auch als nicht verheiratetes Elternpaar können Sie durch übereinstimmende urkundliche Willenserklärungen das gemeinsame Sorgerecht erlangen (= Sorgeerklärung).
Sorgerechtskonflikte
Sie befinden sich in ihrer Partnerschaft in einer Trennungssituation oder vor einer Scheidung und wünschen, dass Sie diese familiäre Krise gut und zum Wohle Ihres Kindes bewältigen können?
Sie befinden sich in einem familiengerichtlichen Verfahren und suchen Antworten auf die Fragen über die zukünftige Ausübung der elterlichen Sorge und/oder eine am Wohle Ihres Kindes ausgerichtete Umgangsregelung?
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
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