Drehgenehmigungen
Für die gestaltende / künstlerische Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen und Produktionen gibt es jedoch Ausnahmeregelungen (§ 6 Abs. 2 JArbSchG). Hierzu zählen unter anderem: Foto-, Film-, Fernseh- und Rundfunkaufnahmen, Theater, Ballett, Chor.
Bitte senden Sie die Unterlagen per Post an uns. Achten Sie darauf, dass diese vollständig und rechtzeitig bei uns eingehen. Die Bearbeitung dauert etwa eine Woche.
Anträge die zu kurzfristig eingehen (7 Tage vor Beginn der Veranstaltung) werden nicht mehr bearbeitet bzw. berücksichtigt. Wir bitte Sie hier um Verständnis.
Wir erteilen Stellungnahmen ausschließlich für Kinder die im Landkreis Dachau gemeldet sind. Wohnt das Kind außerhalb von Dachau, wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Frau
Batteiger
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(08131) 74-1208 | Bgm.-Zauner-Ring 5 | jugendamt@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr