Sie möchten Tagesmutter/ -vater werden?
Tagesmütter und Tagesväter gestalten Zukunft!
Möchten Sie Familien oder Alleinerziehenden helfen, Beruf und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren? Als Tagesmutter/-vater unterstützen Sie die Bildung und Erziehung des Kindes und fördern den Nachwuchs durch eine liebevolle Betreuung.
Wir bereiten Sie auf diese interessante und wertvolle Tätigkeit in unseren Qualifizierungskursen vor. Die Teilnahme an einer Grundqualifikation ist für alle TagespflegebewerberInnen verpflichtend.

Nach erfolgter Eignungsfeststellung wird Ihnen durch das sozialpädagogische Fachteam eine Pflegeerlaubnis für maximal fünf gleichzeitig anwesende Kinder ausgestellt. Als Tagesmutter/-vater sind Sie selbständig tätig.
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen zur Kindertagespflege. Unsere Aufgaben sind u.a. die Vermittlung von Tageskindern, die kontinuierliche Begleitung Ihrer Betreuungsverhältnisse, Hilfe beim Vertragsabschluss und regelmäßige Hausbesuche.
Wir bieten Ihnen:
- eine umfangreiche Aus- und Weiterbildung
- Entlastung und Ersatzbetreuung bei Ausfallzeiten und Krankheit
- eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landratsamt Dachau
- Zuschuss für die persönliche Altersversorgung
- Zuschuss für die Krankenversicherung bei Bedarf
- Unfallversicherung
- Freistellung von bis zu fünf Wochen pro Jahr. Das Betreuungsgeld wird in dieser Zeit weiter bezahlt
Wir erwarten von Ihnen:
- Zeit, Freude und Interesse an Kindern und an der Erziehungsarbeit
- Eine enge Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal
- Zuverlässigkeit, Flexibilität und Verantwortungsbewusstsein
- Erfahrung in der Erziehung eigener oder anderer Kinder
- Einfühlungsvermögen, Offenheit und Toleranz
- Gesundheit und Belastbarkeit
- Interesse an pädagogischen Themen und Organisationsfähigkeit
- Kindgerechte, saubere und sichere Räumlichkeiten
- Altersgerechtes Spielzeug und anregende Materialien
- Bereitschaft zur Qualifizierung und Weiterbildung
Bewerben Sie sich bei uns!
In einem persönlichen Gespräch mit der Fachberatung unterstützen wir Sie bei der Entscheidungsfindung und geben Ihnen weitere Infos zum Berufsbild Kindertagespflege.
Anmeldung und Information erfolgt über die Fachberatung im Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Informationen zur Tätigkeit als Tagespflegeperson
Wer Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will (Tagespflegeperson), bedarf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII. Eine Pflegeerlaubnis ist nicht erforderlich, wenn die Betreuung im Haushalt der Eltern stattfindet.
Für die Beantragung einer Pflegegenehmigung wenden Sie sich bitte an die Fachberatung Kindertagespflege des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Die Erteilung der Erlaubnis muss vor Beginn der Betreuung liegen. Die Pflegeerlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern und ist auf längstens fünf Jahre befristet. Es dürfen insgesamt höchstens acht Pflegeverhältnisse eingegangen werden.
Wer ohne erforderliche Pflegegenehmigung ein Kind betreut, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro rechnen.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Tagespflegeperson für die Tätigkeit in der Kindertagespflege geeignet ist (§ 43 Abs. 2 SGB VIII).
Geeignet ist, wer sich durch seine Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft auszeichnet, über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt und vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege nachweisen kann (§ 43 Abs. 2 SGB VIII). Diese Kenntnisse werden in Qualifizierungskursen für Tagespflegepersonen vermittelt, die über das Amt für Kinder, Jugend und Familie angeboten werden.
Die Eignungsüberprüfung einer Tagespflegeperson erfolgt u.a. durch:
- Auswertung des Bewerbungsbogens
- ein ausführliches Gespräch im Rahmen eines Hausbesuches in den Räumlichkeiten, in denen Kindertagespflege stattfinden soll
- Führungszeugnisse aller volljährigen Haushaltsmitglieder
- Hospitation in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer geeigneten Tagespflegeperson (siehe 3. Qualifizierung)
- Vorlage aller erforderlichen Unterlagen
Die nachgewiesene Teilnahme an mindestens 160 Unterrichtseinheiten (UE á 45 Minuten) im Rahmen der Qualifizierung zur Tagespflegeperson ist Voraussetzung für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie Dachau orientiert sich bei der Ausbildung der Tagespflegepersonen am Qualifizierungsplan des Bayrischen Landesjugendamtes.
Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat „Qualifizierte Tagespflegeperson“, das ihnen bescheinigt, dieses bundesweit anerkannte Ausbildungsprogramm absolviert
zu haben.
Zusätzlich ist der Nachweis über die Absolvierung eines Kurses für Erste-Hilfe bei Kindern erforderlich, der ebenfalls vom Amt für Kinder, Jugend und Familie
angeboten wird.
Kursgebühren
Die Kursgebühren belaufen sich auf insgesamt 160,00 Euro.
Der Gesetzgeber formuliert ausdrücklich einen Erziehungs- und Bildungsauftrag, den die Tagespflegeperson gegenüber dem betreuten Kind zu erfüllen hat und fordert aus diesem Grund die Notwendigkeit einer jährlichen Fortbildung. Jede Tagespflegeperson hat demnach pro Jahr an Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten teilzunehmen.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie bietet kostenfreie Fortbildungsveranstaltungen an. Sie erhalten rechtzeitig das Fortbildungsprogramm.
Die Aufbaukurse III – VI werden ebenfalls als Weiterbildung angerechnet.
Auch externe Kurse, z. B. von der VHS und des Dachauer Forums können anerkannt werden. In diesem Fall bitten wir Sie aber, im Vorfeld nachzufragen, ob die betreffende Veranstaltung dazu geeignet ist.
Pflegegeld
Die Tagespflegeperson erhält vom Amt für Kinder, Jugend und Familie für jedes betreute Kind eine monatliche Aufwendungsersatzpauschale (Pflegegeld).
Die Höhe des Pflegegeldes ist nach Qualifizierung gestaffelt. Die Höhe der Grundpauschale ist vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Dachau festgesetzt und kann durch Beschluss geändert werden.
Für einen betreuungsfreien Zeitraum von bis zu 25 Werktagen pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche) wird das Betreuungsgeld weiterbezahlt.
Zusätzliche Sozialleistungen
Unfallversicherung für Tagespflegepersonen
Das Jugendamt übernimmt den Jahresbeitrag für die Pflichtversicherung bei der Berufsgenossenschaft für Wohlfahrtspflege (BGW) in Höhe von ca. 80,00 Euro jährlich.
Krankenversicherungsbeiträge
Sofern eine Tagespflegeperson die Möglichkeit der Familienversicherung nicht nutzen kann, gewährt das Amt für Kinder, Jugend und Familie den hälftigen Anteil für eine angemessene Krankenversicherung.
Rentenversicherungsbeiträge
Besteht für die Tagespflegeperson Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung, so übernimmt das Amt für Kinder, Jugend und Familie den hälftigen Beitrag zur Rentenversicherung. Unterliegt die Tagespflegeperson keiner Beitragspflicht, so erstattet das Amt für Kinder, Jugend und Familie auf Antrag die Hälfte der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen privaten Alterssicherung. Der Erstattungsbetrag ist dabei auf die Höhe des hälftigen Mindestbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt.
Durch den Betreuungsvertrag, den die Eltern mit der Tagesmutter schließen, erhalten beide Vertragspartner die Möglichkeit, bei Ausfall der Tagespflegeperson eine vom Amt für Kinder, Jugend und Familie bereitgestellte Ersatzbetreuung in Anspruch zu nehmen. Im Landkreis Dachau stehen dafür zwei krippenähnliche Ersatzbetreuungsstandorte mit qualifiziertem pädagogischen Personal zur Verfügung.
Bitte setzen Sie sich in jedem Fall vor der Antragstellung mit uns in Verbindung! Wir beraten Sie gerne.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Frau
Keck
Sozialpädagogische Fachberatung
|
(08131) 74-1264 | Bgm.-Zauner-Ring 5 | kindertagespflege@lra-dah.Bayern.de |
Frau
Kocak
Sozialpädagogische Fachberatung
|
(08131) 74-1263 | Bgm.-Zauner-Ring 5 | kindertagespflege@lra-dah.Bayern.de |
Frau
Ortega
Sozialpädagogische Fachberatung
|
(08131) 74-1274 | Bgm.-Zauner-Ring 5 | kindertagespflege@lra-dah.Bayern.de |
Wir sind für Sie da
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung