Cannabis-Konsum-Verbotszonen im Landkreis Dachau

Mit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes (CanG) am 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit für Volljährige gestattet. Der Konsum durch Minderjährige (unter 18 Jahren) ist weiterhin überall verboten.

Außerdem ist der Konsum überall in Gegenwart von Minderjährigen sowie in und in der Nähe von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und Spielplätzen untersagt. Der Landkreis Dachau stellt hier eine Übersichtskarte der Konsum-Verbotszonen ohne Gewähr dar. In den gekennzeichneten Bereichen gilt ein Konsumverbot. 

Andere Vorschriften, insbesondere Rauchverbote aufgrund des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit (GSG – Nichtraucherschutzgesetz), sind von den Neuregelungen des CanG nicht umfasst und gelten weiterhin vollumfänglich. Die Einnahme von Cannabis in Form des Rauchens (z.B. per Joint oder Shishas) fällt auch unter die Rauchverbote (z.B. in Gaststätten, Festzelten, usw.). Auch privatrechtliche Regelungen (z.B. Hausordnungen) können Sonderregelungen, Konsum- oder auch Mitführungsverbote enthalten.

Die Karte wird laufend aktualisiert und kann unvollständig sein. Sie können uns weitere Orte (wie z.B. Kinderspielplätze) über folgendes Online-Formular melden:

Basierend auf § 5 Konsumverbot des Gesetzestextes:

  1. Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
  2. Der öffentliche Konsum von Cannabis ist verboten:
    1. in Schulen und in deren Sichtweite,
    2. auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
    3. in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite,
    4. in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite,
    5. in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
    6. innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite

Im Sinne von Satz 1 ist eine Sichtweite bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich der in Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Nummer 6 genannten Einrichtungen nicht mehr gegeben.

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

Quellen