Pflegekinder, Pflegefamilien
Es gibt vielfältige Situationen, durch die Eltern vorübergehend oder auf Dauer nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu erziehen, zu betreuen und zu versorgen. Die Kinder sind aufgrund ihrer bisherigen Erfahrungen nicht immer „pflegeleicht“ und haben wichtige soziale und emotionale Entwicklungen nachzuholen.
Was sie wie alle Kinder brauchen, ist jemand, der verlässlich für sie da ist.
Um diesen Kindern ein stabiles und fürsorgliches Familienumfeld zu ermöglichen, suchen wir verantwortungsbewusste Pflegefamilien.
Die Aufgabe eine Pflegefamilie zu sein, ist ein tolle und herausfordernde Tätigkeit.
Wir unterstützen und beraten Sie dabei!
Wir bieten
- Kostenfreie, unverbindliche Informationsgespräche
- Fortbildungen und Supervisionen
- Die Zahlung eines regelmäßigen Pflegegelds.
- Den Austausch in einem landkreisweiten Netzwerk, z.B. bei Sommerfesten und weiteren Veranstaltungen.
- Nutzung der Ehrenamtskarte
Unsere Aufgaben
- Akquise von neuen Familien
- Überprüfung der Voraussetzungen
- Begleitung von Pflegeverhältnissen und Rückführung in die Herkunftsfamilie
- Ausführliche Informationen bei allen Fragen rund um das Pflegeverhältnis
- Vorbereitung auf die Tätigkeit als Pflegeeltern mit Qualifikationskursen und Beratungsgesprächen
- Begleitung des Pflegeverhältnisses durch einzelfallbezogene Fachberatung, Hausbesuche, Einzel- und Familiengespräche
- Begleitung der Umgangskontakte
- Bedarfsorientierte Fortbildung und Supervision sowie Teilnahme an einer Pflegeelterngruppe
- Organisation von Veranstaltungen und Festen für Pflegeeltern und –familien
- Zahlung von Pflegegeldleistungen im Rahmen der Jugendhilfe
Wir suchen Sie als Pflegeperson oder Pflegefamilie!
Dafür haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt:
Die Pflegefamilie als Bereitschaftspflege
Ein junger Mensch, der innerhalb seiner Familie eine Notsituation erleidet, kann vorübergehend in einer Bereitschaftspflegefamilie aufgenommen werden. Während dieser Zeit wird dann der weitere Hilfebedarf des jungen Menschen geklärt.
Die Pflegefamilie als Vollzeitpflege
Die Pflegefamilie nimmt langfristig Kinder auf, deren Familien aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, die Erziehung und Versorgung ihres Kindes sicher zu stellen. Hier finden die Kinder für lange Zeit ein neues Zuhause.
Sonderform: die Verwandtenpflege
Wir beraten Familienangehörige, die ein verwandtes Kind bei sich aufgenommen haben oder aufnehmen wollen.
Dabei kommen Verwandte und Verschwägerte bis zum dritten Grad in Frage ((Ur-) Großeltern, Geschwister, Tanten, Onkel sowie Nichten und Neffen und ihre Ehepartner). Zum einen gibt es die Möglichkeit, dass das Kind bei Ihnen lebt, wenn die Eltern oder der alleinerziehende Sorgeberechtigte damit einverstanden sind, ohne dass wir Sie dabei unterstützen. Zum anderen gibt es die Möglichkeit, dass wir sie bei dem Prozess unterstützen. Hierbei müssen die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil bei uns einen Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ für die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII stellen. Wir prüfen dann, ob diese Form der Hilfe die richtige für Sie und das Kind ist.
Wir bieten den aufnehmenden Verwandten auch Beratungs- und Unterstützungsbedarf an.
Als Pflegeperson bzw. Pflegefamilie kann sich eine Einzelperson, ein Paar oder eine Familie bewerben. Jede Bewerbung wird von uns überprüft. Hierbei stellen wir uns folgende Fragen:
- Sind die Bewerber stabil genug, um ein Kind zeitweise aufzunehmen und es dauerhaft in die Familienstruktur zu integrieren?
- Bringen die Bewerber Einfühlungsvermögen, Toleranz, Konsequenz, Durchhaltevermögen, Flexibilität, psychische und körperliche Belastbarkeit mit?
- Sind alle Familienmitglieder bereit, ein Pflegekind aufzunehmen?
- Besteht die Bereitschaft, mit dem Pflegekinderfachdienst und den leiblichen Eltern zusammenzuarbeiten?
- Besteht Offenheit gegenüber diversen Lebensstilen und anderen Kulturen?
- Gibt es ein gesichertes Einkommen und ausreichend Wohnraum?
Wenn Sie die Fragen alle mit „Ja“ beantworten können, dann nehmen Sie gerne Kontakt zur weiteren Beratung mit uns auf, gerne per Telefon (08131) 74-1200 oder nutzen unser sicheres Kontaktformular mit dem Betreff „Pflegekinder, Pflegefamilien“.
Die Entscheidung, Pflegefamilie zu werden, ist von großer Bedeutung und erfordert eine gründliche Vorbereitung und Prüfung. Wir als Pflegekinderfachdienst sind verantwortlich für die Auswahl und Qualifizierung der Pflegefamilien. Hier sind die Schritte im Detail:
- Erstgespräch/Telefonat: Zunächst laden wir Sie zu einem Erstgespräch ein oder telefonieren mit Ihnen. Hier erhalten Sie ausführliche Informationen über die Anforderungen und den Ablauf des Verfahrens.
- Bewerbungsunterlagen: Sie erhalten unter anderem einen Fragebogen, den Sie ausfüllen müssen. Zusätzlich werden verschiedene Unterlagen benötigt, wie zum Beispiel polizeiliche Führungszeugnisse, Einkommensnachweise und Gesundheitszeugnisse.
- Prüfungsgespräche: Es folgen mehrere Gesprächstermine sowohl im Jugendamt als auch bei Ihnen zu Hause. Diese Gespräche dienen dazu, Ihre Motivation, Ihre Lebenssituation und Ihre Eignung als Pflegefamilie besser kennenzulernen.
- Hausbesuche: Ein wichtiger Bestandteil der Prüfung sind Hausbesuche. Hierbei schauen wir uns Ihre Wohnsituation an, um sicherzustellen, dass Sie den notwendigen Raum und die geeignete Umgebung für ein Pflegekind bieten können.
- Vorbereitungsseminar: Alle angehenden Pflegefamilien müssen an einem Seminar teilnehmen. In diesem Seminar werden Sie auf die Aufgabe vorbereitet, erhalten wichtige Informationen und haben die Möglichkeit, sich mit anderen zukünftigen Pflegeeltern auszutauschen.
- Entscheidung: Nach Abschluss aller Gespräche und dem Seminar entscheiden wir über Ihre Eignung. Diese Entscheidung basiert auf einer umfassenden Beurteilung Ihrer persönlichen und familiären Situation.
Da der gesamte Prüfungsprozess umfangreich und qualitativ hochwertig ist, kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten.
Der Unterhalt des Kindes und Ihr Engagement werden in Form von Pflegegeld entlohnt, wenn das Pflegekind über eine Hilfe zur Erziehung in eine Pflegefamilie (§ 27,33 SGB VIII) vermittelt wird. Die Pflegegeldleistungen richten sich nach dem Alter des Kindes, dem Wohnort der Pflegefamilie und nach dem Bedarf des Kindes bzw. der Pflegeform.
Das Pflegegeld ist steuerfrei und unabhängig vom Einkommen der Pflegeeltern. Über weitere finanzielle Details wie Kindergeld, Zuschüsse für Renten- und Unfallversicherung beraten wir Sie gerne individuell.
Es können neben dem monatlichen Pflegegeld auch Zuschüsse z. B. für Erstausstattung, Fahrtkosten, Urlaub, Schulbedarf, Sport, Musik usw. beantragt werden.
Das SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz – stellt die rechtliche Grundlage der Jugendhilfe und somit der Aufgaben und Leistungen des Amts für Jugend und Familie dar. Darüber hinaus beinhaltet das BGB – insbesondere im vierten Buch, dem Familienrecht/ Elterliche Sorge – gesetzliche Bestimmungen, die bei der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Pflegeeltern und Jugendamt relevant sind.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Frau
Zenger
Gruppenleiterin
|
(08131) 74-1288 | Bgm.-Zauner-Ring 5 | jugendamt@lra-dah.bayern.de |
Frau
Anthofer
Ansprechpartnerin
|
(08131) 74-1284 | Augsburger Str. 61 | jugendamt@lra-dah.bayern.de |
Frau
Constantinides
Ansprechpartnerin
|
(08131) 74-1286 | Augsburger Str. 61 | jugendamt@lra-dah.bayern.de |
Frau
Köhler
Ansprechpartnerin
|
(08131) 74-1285 | Augsburger Str. 61 | jugendamt@lra-dah.bayern.de |
Frau
Wilczek
Ansprechpartnerin
|
(08131)74-1583 | Augsburger Str. 61 | jugendamt@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr