Adoptionsvermittlung

Die Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg arbeiten in einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 3 AdVermiG zusammen. Die Beratung und Vermittlung für die Adoption von Minderjährigen erfolgt dezentral in den jeweiligen Jugendämtern.

Die Adoptionsvermittlungsstelle erfüllt folgende Aufgaben:

  • Beratung und Betreuung von Adoptivfamilien vor, während und nach einer erfolgten Adoption.
  • Begleitung von Inkognito-, halboffenen und offenen Adoptionen.
  • Beratung, Vorbereitung und Eignungsüberprüfung von Bewerbern für Fremd-, Stiefeltern- und Verwandtenadoptionen. Erstellung von Sozialberichten.
  • Vermittlung von Kindern in geeignete Adoptivfamilien.
  • Fachliche Äußerung nach § 189 FamFG (Beteiligung des Jugendamtes am Adoptionsverfahren).
  • Beratung und Unterstützung von Adoptierten bei der Suche nach leiblichen Verwandten; Bearbeitung von Kontaktwünschen Angehöriger.
  • Kooperation mit Auslandsvermittlungsstellen bei Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge von Adoptionen; Erstellung von Entwicklungsberichten.
  • Beratung und Begleitung der abgebenden Eltern/Herkunftsfamilien vor, während und nach einer erfolgten Adoption.
  • Weiterführende Beratung und Unterstützung der Adoptiveltern nach einer erfolgten Adoption.

Unter Fremdadoption versteht man die Adoptionen von Kindern aus dem In- oder Ausland, zu denen kein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Voraussetzung für die Adoption eines Kindes ist das Durchlaufen eines Adoptionsbewerberverfahrens.
Im Rahmen des Adoptionsbewerberverfahrens werden Paar- und Einzelgespräche, Hausbesuche und ein zweitägiges Seminar durchgeführt.
Gespräche mit Adoptionsbewerbern, die der Eignungsfeststellung dienen, werden in der Regel von der für den Landkreis zuständigen Fachkraft durchgeführt. In Einzelfällen nehmen an dem Gespräch mehre Fachkräfte teil.
Kommt die Fachkraft auch nach Rücksprache im Team zu keiner zweifelsfrei positiven Einschätzung, wird eine psychologische Beratung oder ein psychologisches Gutachten von den Bewerbern angefordert.

Inhalte des Adoptionsbewerberverfahrens sind im Wesentlichen:

  • Information u.a. über den Inhalt der Adoptionsbewerberverfahrens, Ablauf einer Adoption, rechtliche Grundlagen, Adoptionsformen
  • Abklärung formaler Voraussetzungen wie z. B. Alter, Gesundheit, berufliche und finanzielle Situation, Wohnverhältnisse, Zusammensetzung der Familie, rechtliche Befähigung zur Adoption
  • Bewältigung von Kinderlosigkeit/ Beweggründe für eine Adoption
  • Reflexion der eigenen Lebensgeschichte, Herkunftsfamilie, Schwiegerfamilie
  • Schulische und berufliche Entwicklung
  • Partnerschaft
  • Interessen, Neigungen, Freizeitverhalten
  • Konfliktfähigkeit/ Flexibilität
  • Erfahrung mit Kindern
  • Erziehungsleitende Vorstellung
  • Erwartungen an das Adoptivkind/ Ängste
  • Auswirkung auf andere Familienmitglieder
  • Vorstellung zum Kinderwunsch
  • Besondere Situation des Adoptivkindes
  • Mögliche Probleme, Annahme von Hilfangeboten

Besonderheiten bei Auslandsadoptionen:
Die Vermittlung eines ausländischen Kindes erfolgt durch anerkannte Adoptionsvermittlungstellen.

  • Gebührenpflicht: 1.300 Euro für die Überprüfung + weitere Gebühren für die Vermittlungsstelle + Kosten für die Auslandsaufenthalte
  • Intensive Auseinandersetzung mit dem Kulturkreis des jeweiligen zukünftigen Herkunftslandes und den Lebensbedingungen der zu vermittelnden Kinder
  • Kooperation mit der jeweiligen Auslandsvermittlungsstelle
  • Erstellung eines Sozialberichtes
  • Erstellung von Entwicklungsberichten (Nachsorge) je nach Erfordernis der Herkunftsländer. In der Regel erstellen die Adoptiveltern den Entwicklungsbericht, der durch die zuständige Fachkraft ergänzt wird (z.B durch Hausbesuche, Einsicht der Kinderärztlichen Untersuchungsberichte etc.)
  • Fachliche Äußerungen an das Familiengericht bei Adoption, Nachadoption und Adoptionsumwandlung

Abschluss der Eigungsprüfung:
Das Ergebnis der Adoptionseignungsprüfung wird den Bewerbern von der Vermittlungstelle mitgeteilt.

Folgende Unterlagen von den Adoptionsbewerbern sind erforderlich:

  • Fragebögen des Bayrischen Landesjugendamtes
  • Lebensberichte
  • Familienurkunden
  • Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse
  • Gesundheitszeugnisse
  • Einkommensnachweise
  • Fotos

Weitere Informationen

Dies sind Adoption eines verwandten Kindes oder die Adoption des Kindes des Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners.

Inhalte sind mindestens:

  • Informationen u.a. über den Ablauf und die Auswirkungen einer Stiefeltern- oder Verwandtenadoption, rechtliche Grundlagen
  • Einwilligung des abgebenden Elternteils, bzw. eventuelle gerichtliche Ersetzung der Einwilligung oder Feststellung der Nichterforderlichkeit gemäß § 1747 Abs. 4 BGB
  • Abklärung formaler Voraussetzungen wie z.B. Alter, Gesundheit, berufliche und finanzielle Situation, Wohnverhältnisse, Zusammensetzung der Familie, rechtliche Befähigung zur Adoption
  • Beweggründe für die Adoption
  • Reflexion der eigenen Lebensgeschichte, Herkunftsfamilien
  • Schulische und berufliche Entwicklung
  • Partnerschaft
  • Konfliktfähigkeit/ Flexibilität
  • Entwicklung des anzunehmenden Kindes
  • Beziehung des Annehmenden zu dem anzunehmenden Kind, Eltern-Kind Verhältnis
  • Erziehungsleitende Vorstellung
  • Erwartungen des Kindes, des Stiefelternteils und des leiblichen Elternteils
  • Interessen der leiblichen Kinder des Annehmenden

Das Ergebnis wird in Form einer fachlichen Äußerung gemäß § 189 FamFG dem Vormundschaftsgericht mitgeteilt.

Von den Adoptionsbewerbern werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Fragebögen des Bayrischen Landesjugendamtes
  • Lebensberichte
  • Aufzeigen von Unterstützungsmöglichkeiten
  • Alternative Unterbringungsformen
  • Begleitung vor, während und nach dem Adoptionsprozess

Als Standards für die Vermittlung von Adoptivkindern wurde durch das Team der Fachkräfte folgendes vereinbart:

  • Besprechen der individuellen Lebensgeschichte des Kindes, ggf. unter Einbeziehung anderer Fachstellen mit den Bewerbern
  • Begegnung von abgebenden Eltern und Adoptivbewerbern bei halboffenen Adoptionsformen
  • Begleitung der Kontaktanbahnung zwischen Adoptiveltern und Kind
  • Klärung der rechtlichen Voraussetzungen
  • Fachliche Äußerung zum Adoptionsantrag an das Familiengericht
  • Begleitung während der Adoptionspflegezeit
  • Weitere Begleitung und Unterstützung nach erfolgter Adoption
  • Weitere Begleitung bei halboffenen Adoptionen bzw. Auslandsadoptionen im Rahmen der Nachsorge
  • Beratung von Adoptierten und deren Adoptiveltern
  • Hilfe bei Kontaktwünschen zu „Angehörigen“
  • Begleitung und Anbahnung von (Erst-)Kontakten
  • Beratung bei Kontaktverweigerung
  • Anträge werden beim Notar gestellt
  • Der Beschluss erfolgt über das Familiengericht ohne Beteiligung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie

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