Jugendhilfeplanung
Was ist Jugendhilfeplanung?
Die Jugendhilfeplanung bedeutet, qualitative und quantitativ die Kinder- und Jugendhilfe zu planen und zu steuern. Dabei arbeiten die Träger*innen der öffentlichen und die Akteure der freien Kinder- und Jugendhilfe und ihre Partnerinnen insbesondere zum Beispiel aus Gesundheitswesen oder Schule zusammen. Dies soll gewährleisten, dass eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfelandschaft aufgebaut wird, welche auf die tatsächlichen Bedarfe junger Menschen und Familien abgestimmt ist. Dies soll zu vielfältigen Angeboten von Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Kinder– und Jugendhilfe führen, die lebensnah sind.
Was sind Inhalte der Jugendhilfeplanung?
- Analyse und Gewichtung von Bedarfen und existierenden Daten
- Einbeziehung rechtlicher Verpflichtung einzelner Aufgabenfelder
- Berücksichtigung von Interessen der am Aushandlungsprozess Beteiligten
- Planung auf Grundlage von sozialpädagogischem und sozialwissenschaftlichem Wissen
- Finanzielle Leistungsfähigkeit insbesondere des öffentlichen Trägers
- Einschätzung der Umsetzungsmöglichkeiten und Folgewirkungen der Planung
Was ist die gesetzliche Grundlage der Jugendhilfeplanung?
Der öffentliche Träger der Jugendhilfe ist durch §80 Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet, den Bedarf an Einrichtungen und Diensten festzustellen, und die Umsetzung des mittelfristigen Bedarfs zu planen. Dabei sind Kinder- und Jugendliche zu beteiligen – der Planungsprozess ist mit kreisangehörigen Gemeinden, sowie freien Trägern der Jugendhilfe abzustimmen. Die Jugendhilfeplanung reicht demnach von Ideenwerkstätten von Kindern bis hin zu Präsentationen im Rahmen von politischen Gremien.
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