Kreisrechnungsprüfungsamt

Die Landkreise sind zur Einrichtung von Rechnungsprüfungsämtern verpflichtet (Art. 90 LKrO). Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist das Kreisrechnungsprüfungsamt unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Organisatorisch ist es eine Stabsstelle des Landratsamtes und untersteht unmittelbar dem Landrat. Der Rechnungsprüfungsausschuss zieht bei seiner örtlichen Prüfung der Jahresrechnung das Kreisrechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heran.

Was kann man sich darunter vorstellen?
Die örtliche Rechnungsprüfung untersucht die Einhaltung der Regeln und Grundsätze der Haushaltswirtschaft des Landkreises, also die Einhaltung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans, die Begründung und Nachweise der Einnahmen und Ausgaben und den ordnungsgemäßen Nachweis des Vermögens sowie die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltung. Auch die Betätigung des Landkreises bei Unternehmen in privater Rechtsform oder bei Kommunalunternehmen, an denen der Landkreis unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ist ebenso wie die Verwaltung der rechtlich unselbständigen Stiftung Landkreis Dachau Teil der örtlichen Rechnungsprüfung. Die wesentlichen Erkenntnisse fasst das Kreisrechnungsprüfungsamt im Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung zusammen, welcher dem Rechnungsprüfungsausschuss als Beratungsgrundlage dient.

Nachfolgend weitere Aufgaben des Kreisrechnungsprüfungsamts
Die Verwaltung der Kreiskasse prüft das Kreisrechnungsprüfungsamt alljährlich unangemeldet und berichtet dem Landrat unmittelbar.
Das Kreisrechnungsprüfungsamt kann als örtliche Prüfungseinrichtung des Landkreises auch dazu bestimmt sein, in Verwaltungsverfahren anderer Behörden, z.B. des Landes oder des Bundes, die ordnungs- und zweckgemäße Verwendung von Finanzmitteln (z.B. Zuschüsse oder Zuwendungen) zu bestätigen.
Das Kreisrechnungsprüfungsamt ist in der Satzung für den Zweckverband Dachauer Galerien und Museen, in dem der Landkreis Mitglied ist, als örtliche Prüfungseinrichtung benannt.
Beim Verein Dachauer Moos e.V., wo der Landkreis Mitglied ist, prüft aufgrund Satzungsbestimmung der Kreisrechnungsprüfer jährlich den Jahresabschluss.

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