Kreisrechnungsprüfungsamt

Mit der Neufassung der Landkreisordnung für Bayern (LKrO) im Jahr 1978 wurden die Landkreise zur Einrichtung von Rechnungsprüfungsämtern verpflichtet (Art. 90 LKrO). Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist das Kreisrechnungsprüfungsamt unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Organisatorisch ist es eine Stabsstelle des Landratsamtes und untersteht unmittelbar dem Landrat.

Die Aufgaben des Kreisrechnungsprüfungsamtes sind in den Art. 89 und 92 LKrO sowie der Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsordnung umschrieben und gliedern sich in

  • gesetzliche Pflichtaufgaben sowie
  • übertragene Aufgaben.

Sicherer Kontakt

Zu den Pflichtaufgaben gehört die

  • örtliche Prüfung der Jahresrechnung ob Einnahmen und Ausgaben des Landkreises im abgelaufenen Haushaltsjahr begründet und belegt sind
  • sowie die Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung und Beteiligungsprüfung nach §§ 53, 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes.

Hierbei wird geprüft ob der vom Kreistag beschlossene und von der Regierung genehmigte Haushaltsplan eingehalten und bei den Einnahmen und Ausgaben die Gesetze und bestehenden Vorschriften beachtet und nach ihnen verfahren wurde.
Ferner ob das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen und bewertet worden sind.
Das Ergebnis der Prüfung wird in einem Schlussbericht zusammengefasst und dieser dem Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistages als Sachverständigengutachten für die von ihm durchzuführende örtliche Prüfung vorgelegt.
Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten wird dann die Jahresrechnung dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt und über die Entlastung beschlossen (Art. 88 Abs. 3 LKrO).

Weitere Pflichtaufgaben des Kreisrechnungsprüfungsamtes sind

  • Kassenüberwachung durch (unvermutete) Kassenprüfungen und Bestandsaufnahmen,
  • Prüfung der Kassenvorgänge,
  • Prüfung der Nachweise der Vorräte und Vermögensbestände,
  • Kassenaufsichtsbeamter

wobei hier das Kreisrechnungsprüfungsamt dem Landrat gegenüber berichtspflichtig ist.

Übertragen sind dem Kreisrechnungsprüfungsamt ferner die Prüfung von Abrechnungen des Landratsamtes gegenüber anderen Behörden (z.B. Abrechnungen mit der Staatsoberkasse).
Dem Kreisrechnungsprüfungsamt bzw. dessen Leiter übertragen wurde die Prüfung

  • des Zweckverbandes "Dachauer Galerien und Museen",
  • des Vereins "Dachauer Moos e.V.",

Diese Prüfungsberichte werden dem jeweiligen Vorsitzenden zugeleitet für die Beratung in der Mitgliederversammlung.

Die Prüfung ist eine sachverständige, kritische und gedanklich vorzunehmende Wiederholung bereits ausgeführter Arbeitsvorgänge mit dem Ziel, Fehler im System zu erkennen und Empfehlungen zur Behebung zu geben. Besonderes Augenmerk gilt der Gesetzmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltung um weitgehend Irrtümer, Fehler und Gesetzwidrigkeiten auszuschließen, unwirtschaftliches Verwaltungshandeln aufzudecken und etwaigen Veruntreuungen vorzubeugen.

Die Prüfungsthemen wählen die Prüfer selbständig aus der Gesamtheit der finanziellen Betätigung des Landkreises aus. Der Prüfungsumfang richtet sich nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Prüfer.

Ziel aber ist, durch eine vorbeugende Kontrolle und Beratung Fehler erst gar nicht entstehen zu lassen.

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