Familienberatung, Gleichstellung und Inklusion
Wer wir sind und was wir wollen
- Die Stelle Familienberatung, Gleichstellung und Inklusion ist eine öffentliche Einrichtung vom Landratsamt.
- Wir sind für die Belange aller Menschen da, die im Landkreis Dachau leben.
- Vor dem Hintergrund des Gleichstellungsauftrags beraten wir mit einer geschlechtssensiblen Sichtweise.
- Die Beratung ist kostenlos.
- Eltern sind auch mit ihren Kindern willkommen.
- Wir sind auch die Dachauer Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt. Betroffene können sich bei uns beraten lassen.
Im Rahmen der Familienberatung möchten unsere Beraterinnen Ihnen helfen, einen für Sie funktionierenden Alltag herstellen zu können. Wir sind für alle Menschen und Familien im Landkreis Dachau da.
Wir stehen Ihnen zur Seite bei Themen wie:
- Veränderungen in der Arbeitswelt
- Bürokratie und Anträge
- Veränderungen durch digitale Medien
- Veränderungen der Geschlechterverhältnisse
- Herausforderungen in Ihrem Familienalltag
Wir versuchen auch den Zugang bzw. die Teilhabe behinderter Menschen zu öffentlichen Stellen barrierefreier, transparenter und einfacher zu gestalten.
Wir unterliegen der Schweigepflicht: Alle Informationen, die Sie uns anvertrauen, werden von uns vertraulich behandelt
Damit wir ausreichend Zeit für Sie haben, bitten wir darum, vorab mit uns einen Termin zu vereinbaren.
- Familienberatung
- Trennung und Scheidung
- Paarberatung/Partnerschaftskonflikte
- Erziehungsberatung
- Umgang mit gemeinsamen Kindern
- Alleinerziehend als eigenständige und gleichwertige Lebensform
- Dachauer Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
- Gewalt in der Beziehung
- Gewalt in der Familie
- Stalking
- Hilfe für Angehörige
- Gleichstellung und Inklusion
- Gleichstellung aller Geschlechter
- Ansprechpartnerinnen zu Fragen der Inklusion (Bei Fragen zu Unterstützungsmöglichkeiten für behinderte Menschen, wenden Sie sich bitte an die Behindertenbeauftragten Ihrer Gemeinde)
- Allgemein
- Unterstützung für bürokratische Anliegen und Anträge
- Hilfe Unterstützung für bürokratische Anliegen und Anträge
Wir bieten in Kooperation mit dem Familiengericht und dem Amt für Jugend und Familie Dachau die gerichtsnahe Beratung nach § 156 FamFG an.
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§ 156 Hinwirken auf Einvernehmen
(1) Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Es weist auf Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung hin. Das Gericht soll in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit der Mediation oder der sonstigen außergerichtlichen Streitbeilegung hinweisen. Es kann anordnen, dass die Eltern an einer Beratung nach Satz 2 teilnehmen. Die Anordnung ist nicht selbständig anfechtbar und nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar.
(2) Erzielen die Beteiligten Einvernehmen über den Umgang oder die Herausgabe des Kindes, ist die einvernehmliche Regelung als Vergleich aufzunehmen, wenn das Gericht diese billigt (gerichtlich gebilligter Vergleich). Das Gericht billigt die Umgangsregelung, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht.
(3) Kann in Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, eine einvernehmliche Regelung im Termin nach § 155 Abs. 2 nicht erreicht werden, hat das Gericht mit den Beteiligten und dem Jugendamt den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erörtern. Wird die Teilnahme an einer Beratung oder eine schriftliche Begutachtung angeordnet, soll das Gericht in Kindschaftssachen, die das Umgangsrecht betreffen, den Umgang durch einstweilige Anordnung regeln oder ausschließen. Das Gericht soll das Kind vor dem Erlass einer einstweiligen Anordnung persönlich anhören.
- 20. Februar – Tag der sozialen Gerechtigkeit
- 08. März – Internationaler Frauentag
- 21. März – Tag gegen Rassismus
- 17. Mai – IDAHOBIT* (Internationaler Tag gegen Queerfeindlichkeit)
- 05. Juni – Tag der Organspende
- 14. Juni – Weltblutspendentag
- 21. September – Weltfriedenstag
- 10. Oktober – WHO-Welttag der seelischen Gesundheit
- 19. November – Internationaler Männertag
- 25. November – Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
- 01. Dezember – Weltaidstag
- 10. Dezember – Tag der Menschenrechte
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Susann
Haak-Georgius
Leiterin Stabsstelle
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(08131) 74-375 | Rudolf-Diesel-Straße 20, Zi. 0.02 | susann.haak-georgius@lra-dah.bayern.de |
Liubov
Gapurov
Ansprechpartnerin
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(08131) 74-355 | Rudolf-Diesel-Straße 20, Zi. 0.04 | liubov.gapurov@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr