Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit dem Antrag über Gewährung von Zuschüssen zu denkmalschützerischen Maßnahmen gemäß Richtlinien des Landkreises Dachau.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung:
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden für die Bearbeitung Ihres Antrages erhoben, um über die Erteilung eines Landkreiszuschusses für denkmalschützerische Maßnahmen entscheiden zu können.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- die Stabsstellen BdL (Büro des Landrats) und SD (Sitzungsdienst) und die Sachgebiete 11 (Kreisfinanzverwaltung inkl. Kreiskasse) und 40 (Bauleitplanung, Denkmalschutz, Wohnungsbau) unseres Hauses und den Kreisausschuss, sofern deren Belange von der Maßnahme berührt werden
- das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
- den/die Kreisheimatpfleger/in
- den von der Maßnahme betroffenen Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen) bzw. anderweitigen Behörden und Gerichten, wenn deren Zuständigkeitsbereich betroffen wird
- die im Falle der Beantragung eines Zuschusses zur Unterstützung von denkmalschützerischen Maßnahmen zuständigen Stellen.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Dachau so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß Aktenplan für die Bearbeitung erforderlich ist. Die Aufbewahrungsfrist gemäß Aktenplan beträgt 10 Jahre ab Ende des Jahres, für das der Antrag gestellt wurde bzw. die (letzte) Zuschussrate ausgezahlt wurde.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Das Landratsamt Dachau benötigt Ihre Daten, um über Ihren Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu denkmalschützerischen Maßnahmen gemäß Richtlinien des Landkreises Dachau entscheiden zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.