Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit Zulassung, Wiederinbetriebnahme von Fahrzeugen zum Straßenverkehr; Umschreibung oder Abmeldung der Fahrzeuge; Änderung der Fahrzeug- oder Zulassungsdaten; Ausstellung von Fahrzeugdokumenten oder Ersatz-Fahrzeugdokumenten sowie Einleitung von Verwaltungsakten bei technischem Mangel, HU- ,SP-Überschreitung, Adressenänderung, Verkaufsanzeige, Versicherungsanzeige, Steuer- und Gebührenrückstand, Erfassung von Sicherungsübereignungen und Übersenderdaten bei Leasing- und finanzierten Briefen, Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen, roter Dauerkennzeichen (Händler und dgl.) und roter Oldtimerkennzeichen.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung:
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden dafür erhoben, um Ihr Fahrzeug zuzulassen oder abzumelden oder eine Fahrzeugzulassung vorzubereiten.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 DSGVO in Verbindung mit dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der Fahrzeugzulassungsordnung (FZV), dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), des Bayer. Kostengesetzes (BayKG) und Gebührenordnung für den Straßenverkehr (GebOSt), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- Kraftfahrtbundesamt
- Zollämter
- Versicherungen
- Kasse des Landratsamtes (in Ausnahmefällen)
- Andere Behörden, insbesondere Zulassungsbehörden, Polizei, Gerichte
- fahrzeugfinanzierende Banken
- sonstige berechtigte Dritte.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 44 StVG, § 45 FZV für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Ihre Daten werden benötigt. um die Zulassung/Abmeldung vornehmen zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Fahrzeug nicht zugelassen bzw. abgemeldet werden.
Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.