Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit folgenden Formularen:

  • Antrag „Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus“ (Stabau I a)
  • Antrag auf Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (Stabau Id)
  • Einkommenserklärung des Antragstellers“ (Stabau III a)
  • Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige“ (Stabau III b)

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landkreis Dachau, Haupt- und Personalverwaltung
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Dachau
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1962

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um den Anspruch auf Gewährung von Wohnraumfördermitteln für den Bau und Erwerb von Wohnraum prüfen zu können.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit Art 1 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes und Nr.1 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 erhoben und verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Antrag „Eigenwohnraum und Mietwohnraum im Zweifamilienhaus“ (Stabau I a):
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an

  • das Sachgebiet 41 (Bauverwaltung) und das Sachgebiet 51 (Bautechnik), soweit dies für die Bearbeitung Ihres Antrages erforderlich ist;
  • die Bayerische Landesbodenkreditanstalt;
  • die Regierung von Oberbayern im Rahmen der für die Vergabe der Fördermittel zu führenden Einzelnachweise;
  • die für die Bearbeitung erforderlichen persönlichen Daten werden anonym (d.h. ohne Name und Anschrift) für statistische Zwecke verwendet und können an wissenschaftliche Institute weitergegeben werden.

Einkommenserklärung des Antragstellers“ (Stabau III a) und
Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige“ (Stabau III b):

Ihre Daten werden an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt zur Wahrung der ihr (im Rahmen der Nr. 49 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2012) zugewiesenen Aufgaben weitergeleitet.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach Ablauf der Belegungsbindung des geförderten Objektes für die Dauer von 10 Jahren gespeichert.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag auf Gewährung von Wohnraumfördermitteln nicht bearbeitet werden.


Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.