Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit folgenden Formularen:
- Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung
- Einkommenserklärung Antragsteller (Anlage zum Antrag)
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Anlage zum Antrag)
- Angaben zu den Vermögensverhältnissen (Anlage zum Antrag)
- Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag)
- Erklärung über Erwerbslosigkeit (Anlage zum Antrag)
- Mietbescheinigung (Anlage zum Antrag)
- Erklärung zum Elterngeld (Anlage zum Antrag)
- Anforderung einer Bestätigung über die Eigenschaft öffentlich geförderte Wohnung
- Ausnahmenutzungsgenehmigung für sozial gebundenen Wohnraum
- Erfüllung von Anzeige- und Mitteilungspflichten bei sozial gebundenem Wohnraum
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung:
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben, um
- über die Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung zu entscheiden,
- Sie für eine freiwerdende oder freigewordene Wohnung, für deren Bau Wohnraumfördermittel eingesetzt wurden, benennen bzw. vorschlagen zu können
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 6 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes und des Art. 21 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes erhoben und verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
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Antrag auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- die Kreiskasse zur Überwachung des Eingangs der Zahlung für Ihre Kostenrechnung
- die Wohnungsbaugesellschaften oder sonstige Vermieter, die dem Landratsamt Dachau eine freiwerdende oder freigewordene geförderte Wohnung melden und
- an die Kommunen des Landkreises Dachau
- Die für die Bearbeitung erforderlichen persönlichen Daten werden anonym (d.h. ohne Name und Anschrift) für statistische Zwecke verwendet und können an wissenschaftliche Institute weitergegeben werden.
Hinweis zu b) und c):
Die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an die unter b) und c) genannten Stellen ist erforderlich, damit Sie diesen als Wohnungssuchender für geförderten Wohnraum benannt bzw. vorgeschlagen werden können.
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Einkommenserklärungen des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehöriger (Anlagen zum Antrag)
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag)
Erklärung zum Elterngeld (Anlage zum Antrag)Die Bearbeitung Ihrer in o. g. Formularen gemachten Angaben erfolgt durch das hierfür zuständige Sachgebiet. Eine Weitergabe der exakten Höhe des Arbeitseinkommens des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen oder des Elterngeldes/zukünftigen Arbeitsentgeltes an andere Stellen erfolgt nicht. Folgenden Empfängern wird jedoch die Einkommensstufe (I, II oder III), welcher der Haushalt des Antragstellers aufgrund seiner Einkommensverhältnisse zuzuordnen ist, mitgeteilt:
- den Wohnungsbaugesellschaften oder sonstigen Vermieter, die dem Landratsamt Dachau eine freiwerdende oder freigewordene geförderte Wohnung melden und
- den Kommunen des Landkreises Dachau
- Die für die Bearbeitung erforderlichen persönlichen Daten werden anonym (d.h. ohne Name und Anschrift) für statistische Zwecke verwendet und können an wissenschaftliche Institute weitergegeben werden.
Hinweis zu a) und b):
Die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an die unter a) und b) genannten Stellen ist erforderlich, damit Sie diesen als Wohnungssuchender für geförderten Wohnraum benannt bzw. vorgeschlagen werden können.
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Angaben zu den Vermögensverhältnissen (Anlage zum Antrag)
Erklärung über Erwerbslosigkeit (Anlage zum Antrag)
Mietbescheinigung (Anlage zum Antrag)Die Angaben über Vermögen, Erwerbslosigkeit und den Mietverhältnissen werden von dem für die Bearbeitung des Antrages zuständigen Sachgebiet verarbeitet. Eine Weitergabe dieser Daten an andere Stellen erfolgt nicht.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Wohnberechtigungsbescheinigung oder der Ablehnung Ihres Antrages für die Dauer von 10 Jahren gespeichert.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Es kann nicht geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung vorliegen.
Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.