Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit Verlegungsanträgen von Asylbewerbern und sog. Fehlbelegern.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landkreis Dachau, Haupt- und Personalverwaltung
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Dachau
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1962

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden zum Zweck der Prüfung eines gestellten Verlegungsantrages (Wohnsitzverlegung innerhalb des Landkreises) erhoben.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit dem AsylbLG verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. an folgende Stellen innerhalb des Landratsamtes weitergegeben:

  •  Ausländeramt
  • Abfallwirtschaftsamt
  • Gesundheitsamt

Die Datenmitteilung innerhalb des Landratsamtes Dachau hat, bezogen auf die jeweiligen Dienststellen, folgende Zwecke:

  • Ausländeramt: Anfragen zu leistungsrechtlich relevanten Umständen und Maßnahmen nach § 90 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Datenabgleich nach § 11 Abs. 3 AsylbLG
  • Anpassung der Abfallbehältnisse in der jeweiligen Unterkunft
  • Einschätzung des Gesundheitszustandes

Ihre personenbezogenen Daten werden ggf.an folgende Stellen außerhalb des Landratsamtes Dachau weitergegeben:

  • Jeweilige Gemeinden
  • Helferkreise
  • Arbeitgeber
  • Beratungsstellen/Asylsozialberatung
  • Berufsschule

 

Die Datenmitteilung außerhalb des Landratsamtes Dachau hat, bezogen auf die jeweiligen Dienststellen, folgende Zwecke:

  • Gemeiden: Die Gemeinden werden über die Zu- bzw. Wegzüge informiert § 8 Abs. 3 DVAsyl
  • Helferkreise: Die Helferkreise werden benachrichtigt, um eine angemessene Betreuung der Asylbewerber sorgen zu können, bzw. diese einzustellen.
  • Arbeitgeber: Anfragen im Rahmen der Auskunftspflicht nach § 9 Abs. 5 AsylbLG i.V.m. § 117 Abs. 4 SGB XII
  • Beratungsstellen/Asylsozialberatung: Einholung von Informationen zur momentanen Situation des/der Antragstellers/in
  • Berufsschule: Einholung von Informationen über eine Teilnahme am Berufsschulunterricht

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Spezialgesetzliche Aufbewahrungsvorschriften existieren hinsichtlich des AsylbLG nicht. Die Daten werden analog mit der Leistungsakte gelöscht.

Ihre personenbezogenen Daten werden aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d.h. insbesondere erhoben). Sie können diese Einwilligung jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zu Ihrem Widerruf berührt.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stellen, kann Ihr Antrag auf Verlegung nicht bearbeitet werden.


Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.