Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit dem Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG).

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landkreis Dachau, Haupt- und Personalverwaltung
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

In Regressverfahren nach § 7 UVG ist als allgemeine Vertretungsbehörde für den Freistaat Bayern das Landesamt für Finanzen zuständig (§ 2 Absatz 8 der Verordnung über die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern). Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Regressverfahren nach § 7 UVG ist das Landesamt für Finanzen.

Das Landesamt für Finanzen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Landesamt für Finanzen, Zentralabteilung
Rosenbachpalais, Residenzplatz 3, 97070 Würzburg
Telefon: (0931) 4504-6770
E-Mail: datenschutzanfrage@lff.bayern.de

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Dachau
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1962

Für den Bereich Regressverfahren nach § 7 UVG:
Datenschutzbeauftragter des Landesamtes für Finanzen
Residenzplatz 3, 97070 Würzburg
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lff.bayern.de

Weitere Informationen rund um das Thema Datenschutz sowie die Kommunikation über eine gesicherte Verbindung erhalten Sie unter folgender E-Mail-Adresse: http://lff.bayern.de/datenschutz.aspx.

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Unterhaltsberechtigte(r)

Ihre Daten werden dafür erhoben, um Ihren Antrag auf Leistungen nach dem UVG bearbeiten und im Falle einer Leistungsgewährung übergegangene Unterhaltsforderungen gegenüber dem Unterhalspflichtigen durchzusetzen.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 35 SGB I, §§ 61 ff SGB VIII, §§ 67 ff SGB X verarbeitet.

Unterhaltspflichtige(r)

Die Unterhaltsvorschussstelle des Landratsamtes Dachau und das Landesamt für Finanzen verarbeiten im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit personenbezogene Daten von Ihnen zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UVG. Sie sind zur wirtschaftlichen Erbringung von Geldleistungen verpflichtet. Dies sind insbesondere die Gewährung von Unterhaltsvorschuss und die entsprechende Beratung. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchsetzung des auf das Land übergegangenen Unterhaltsanspruchs gegen den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, sowie ggf. zur Bearbeitung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder Rückforderungen von Unterhaltsvorschuss verarbeitet und ggf. zu Prüfzwecken durch den Bundesrechnungshof, die Landesrechnungshöfe.

Ihre Daten werden aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 und Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO i.V.m. § 68 Nr. 14 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, § 67 Absatz 2 Satz 1, 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 1, 2, 4 bis 7 UVG verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten können weitergegeben werden an:

  • Geldinstitute
  • Kreiskasse
  • Gesetzliche Vertreter
  • Ggf. Rechtsanwälte
  • Behörden (vgl. hierzu § 67 d ff. SGB X)
  • Arbeitgeber des Unterhaltspflichtigen
  • Sozialleistungs- und Sozialversicherungsträger (z.B. Familienkasse, Jobcenter, Sozialamt, Krankenkasse, Versorgungsträger)
  • Versicherungsgesellschaften
  • Behörden (z.B. Finanzbehörden, Staatsoberkasse, Bundeszentralamt für Steuern)
  • Im Falle von z.B. Gerichtsverfahren werden die Daten, sofern es zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist, weitergegeben.

 

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung für 10 Jahre, wenn die UVG-Forderung beglichen ist bzw. von einem anderen Jugendamt eingezogen wird und für 30 Jahre, wenn es sich bei der Leistung um eine vollständige oder teilweise Ausfallleistung handelt oder die Forderung unbefristet niedergeschlagen wurde beim Landratsamt Dachau gespeichert.

Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Jahres, in dem das letzte Schriftstück zum Akt genommen wurde. Bei Stundung oder unbefristeter Niederschlagung beginnt die Frist mit Ablauf des Jahres, in dem die letzte Entscheidung über Stundung oder unbefristete Niederschlagung getroffen wurde.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden hier zur Erfüllung einer durch Gesetz übertragenen Aufgabe und der sich daraus ergebenden Verpflichtungen erhoben. Sofern die Daten von Ihnen nicht bereitgestellt werden, kann das dazu führen, dass wir die uns übertragene Aufgabe nicht erfüllen können und Ihnen bspw. bestimmte Leistungen nicht gewährt werden können. In bestimmten, durch Gesetz vorgegebenen Fällen, haben wir die Möglichkeit, die erforderlichen Daten bei Dritten zu erheben, sofern die Daten von Ihnen nicht bereitgestellt werden.


Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.