Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung im Zusammenhang mit folgenden Formularen:
- der Erfassung der Tier- und Bienenhaltung in der Datenbank des Veterinäramtes
- Antrag für das Ausstellen einer Wandererlaubnis zum Verbringen von Bienen
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung:
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben, um die Tier- bzw. Bienenhaltung in unserer Datenbank zu erfassen, um im Bedarfsfall (z. B. Ausbruch einer Tier- oder Bienenseuche, Tierschutzanzeigen) entsprechende Auswertungen durchführen und Maßnahmen einleiten zu können.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 DSGVO in Verbindung mit § 26 Viehverkehrsverordnung, bzw. § 1 a Bienenseuchenverordnung verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten können im Bedarfsfall weitergegeben werden an:
- Regierung von Oberbayern
- Bayerisches Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Kommunen
- Veterinärämter
- Ämter für Landwirtschaft
- amtliche Tierärzte
- praktische Tierärzte
- Tierheim Dachau
- Tierschutzeinrichtungen und –organisationen
- Zuchtverbände
- Bauernverband
- Tiergesundheitsdienst Bayern e. V.
- Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Bayerische Tierseuchenkasse
- Fremdpersonal im Tierseuchenfall
- Firmen der Rahmenvereinbarung für den Tierseuchenfall
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach Bekanntwerden der Aufgabe der Tierhaltung aus unserer Datenbank abgemeldet.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 26 Viehverkehrsverordnung, bzw. § 1 a Bienenseuchenverordnung.
Das Veterinäramt benötigt Ihre Daten, um Auswertungen vornehmen zu können.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Grundlage von § 46 Abs. 1 Nr. 3 Viehverkehrsverordnung, bzw. § 26 Nr. 1 Bienenseuchenverordnung eingeleitet werden.
Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.