Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Kontrolle und Probenahme der Lebensmittelüberwachung.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landkreis Dachau, Haupt- und Personalverwaltung
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Dachau
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1962

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden zur Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften erhoben (Art. 1 Abs. 2 EU-Kontrollverordnung Nr. 2017/625).

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • TIZIAN (bundesweite Datenbank für Veterinärämter)
  • betroffene Lebensmittelüberwachungsbehörden (bei beanstandeten Proben)
  • ggf. Drittländer (bei Export von Lebensmitteln)

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet in der Regel nicht statt.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung 10 Jahre gespeichert.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 15 Abs. 2 EU-Kontrollverordnung Nr. 2017/625). Die Lebensmittelkontrolle benötigt Ihre Angaben, um die erforderlichen Kontrollen durchführen zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 Lebensmittel-, Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) ein Bußgeld bis zu 20.000 € verhängt werden.


Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.