Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit folgenden Formularen:

  • Anträge auf Übernahme von Krippen-, Kindergarten-, und Hortbeiträgen
  • Antrag auf Kindertagespflege

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landkreis Dachau, Haupt- und Personalverwaltung
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Dachau
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1962

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Das Landratsamt Dachau – Amt für Jugend und Familie – verarbeitet Daten zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerfüllung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Ihre Daten werden erhoben, um Ihren Antrag auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/Tagespflege bearbeiten zu können. Die Bearbeitung des Antrages umfasst die Beratung, die Festlegung und die regelmäßige Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Zahlbarmachung und ggf. die Bearbeitung von Rückforderungen, Ablehnungen, Einstellungen etc.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 4, 8 BayDSG i.V.m. § 22 a, § 23, § 24, § 90 SGB VIII, § 35 SGB I, §§ 67 ff. SGB X und §§ 61 ff. SGB VIII verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten, ist von der Sachlage bzw. der Hilfeleistung im Einzelfall abhängig. Ihre personenbezogenen Daten können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung je nach Bedarf an Dritte übermittelt werden:

  • Einrichtungen, mit welchen wir im Rahmen der konkreten Jugendhilfemaßnahme zusammenarbeiten (Kindergärten, Kinderkrippen, Horte, Tagespflegepersonen) bzw. Städte- und Gemeindeverwaltungen als Träger.
  • Andere Jugendämter bzw. Sozialleistungsträger und die Regierung von Oberbayern zur Abklärung der Zuständigkeit und Abwicklung von Kostenerstattungen.
  • Andere Sozialleistungsträger, das Finanzamt, Krankenkassen und Rentenver-sicherungsträger zur Ermittlung der Einkommensverhältnisse und zur Überprüfung von Angaben.
  • Arbeitgeber zur Einkommensprüfung bei Nichterteilung von Auskünften.
  • Agentur für Arbeit, Wohngeldstelle, Sozialamt, Jobcenter und das Zentrum Bayern Familie und Soziales zur Beantragung von vorrangigen Sozialleistungen, zur Anmeldung von Kostenerstattungsansprüchen sowie zur Ermittlung der Einkommensverhältnisse.
  • Ausländerbehörden zur Abklärung des Aufenthaltsstatus o.ä.
  • Meldebehörden zur Überprüfung von Angaben und zur Anschriftenermittlung.
  • Rechnungsprüfungsamt und überörtliche Rechnungsprüfung zu Prüfungszwecken.
  • Verwaltungs- und Sozialgerichte zur gerichtlichen Geltendmachung von Leistungsansprüchen und Klärung von Zuständigkeiten.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Dauer von 10 Jahren (AMS VI 5/7273/1/03 vom 26.07.2004) bei uns gespeichert und anschließend gelöscht. Die Löschfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das letzte Schriftstück zum Akt geschrieben wurde.

Ist eine Forderung (Rückforderung, Kostenbeitragsrückstand) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt (Eintritt der Verjährung)

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bzw. nicht vollständig angeben, kann Ihr Antrag nicht richtig bearbeitet werden. Das könnte dazu führen, dass die beantragte Hilfe nicht bewilligt werden kann bzw. versagt werden muss.

Im Rahmen der §§ 97 a SGB VIII, § 21 SGB X und §§ 60 ff. SGB I sind Sie dazu verpflichtet Ihre Daten anzugeben.

Kommen Sie Ihrer Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nach, dann können Auskünfte auch bei anderen Stellen wie Ihrem Arbeitgeber oder bei Sozialleistungsträgern eingeholt werden (§ 97 a Abs. 4 SGB VIII), ggfs. kann ein Zwangsgeld (VwZVG) verhängt werden.


Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.