Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise gem. Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen auf Einzelhilfen und familienorientierte Leistungen nach dem SGB VIII:
- Antrag auf sozialpädagogisch begleitete Wohnform (§ 13 SGB VIII)
- Antrag auf Frühe Hilfen (§ 16 SGB VIII)
- Antrag auf Begleiteten Umgang (§ 18 SGB VIII)
- Antrag auf gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII)
- Antrag auf Hilfe in Notsituationen (§ 20 SGB VIII)
- Antrag auf Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff SGB VIII)
- Antrag auf Eingliederungshilfe (§ 35 a SGB VIII)
- Antrag auf Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
- Gewährung von Leistungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§§ 42 ff SGB VIII)
- Erhebung von Kostenbeiträgen (§§ 91 ff SGB VIII)
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung:
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Das Landratsamt Dachau – Amt für Jugend und Familie – verarbeitet Daten zum Zweck der gesetzlichen Aufgabenerfüllung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Es ist insbesondere zur Erbringung von Jugendhilfeleistungen nach dem SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch, Kinder und Jugendhilfe) abhängig vom Einzelfall verpflichtet. Die Bearbeitung des Antrages umfasst die Beratung, die Festlegung und eine regelmäßige Überprüfung des Hilfebedarfs. Außerdem erfolgt ggf. die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Bearbeitung von Kostenerstattungen.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 4, 8 BayDSG i.V.m. Sozialgesetzbuch, speziell SGB VIII; § 35 SGB I, §§ 67 ff. SGB X verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten, ist von der Sachlage bzw. dem Hilfebedarf im Einzelfall abhängig. Ihre personenbezogenen Daten können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung je nach Bedarf an Dritte übermittelt werden:
- Partner und Einrichtungen, mit welchen wir im Rahmen der konkreten Jugendhilfemaßnahme zusammenarbeiten (Jugendhilfeeinrichtungen, teilstationäre Leistungserbringer, Anbieter von ambulanten Leistungen, freie Träger der Jugendhilfe, Pflegeeltern).
- Andere Jugendämter bzw. Sozialleistungsträger, Regierung von Oberbayern und der Bezirk Oberbayern zur Abklärung der Zuständigkeit und zur Abwicklung von Kostenerstattungen.
- Andere Sozialleistungsträger, das Finanzamt, Krankenkassen und Rentenversicherungsträger zur Ermittlung von Einkommens- und Vermögenverhältnissen im Rahmen der Kostenbeitragsprüfung.
- Arbeitgeber zur Kostenbeitragsprüfung bei Nichterteilung von Auskünften.
- Agentur für Arbeit, Familienkassen, Jobcenter, Rentenversicherungen, Zentrum Bayern Familie und Soziales und BAföG-Stellen zur Beantragung von vorrangigen Sozialleistungen, zur Anmeldung von Kostenerstattungsansprüchen sowie zur Ermittlung von Einkommens- und Vermögenverhältnissen im Rahmen der Kostenbeitragsprüfung.
- Gesundheitsamt, Ärzte, Psychologen oder andere im Gesundheitsbereich tätige Personen und Schulen zur Fallbearbeitung im Rahmen der Hilfen nach § 35 a SGB VIII.
- Krankenkassen, Ärzte, Kassenärztliche Vereinigungen o.ä. im Rahmen der Krankenhilfe nach § 40 SGB VIII.
- Ausländerbehörden zur Abklärung des Aufenthaltsstatus o.ä.
- Meldebehörden zur Überprüfung von Angaben und zur Anschriftenermittlung.
- Netzwerkpartner zur Feststellung und Prüfung von Hilfebedarfen und Durchführung von Leistungen. Dazu zählen u.a. die Schwangerenberatungsstelle, die Erziehungsberatungsstelle, der sozialpsychiatrische Dienst, Kindertagesstätten, Schulen, Tagespflegepersonen etc.
- Landesbeauftragter für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge und unerlaubt eingereister Ausländer zur Durchführung des Verteilungsverfahrens.
- Rechnungsprüfungsamt und überörtliche Rechnungsprüfung zu Prüfungszwecken.
- Verwaltungs- und Sozialgerichte zur gerichtlichen Geltendmachung von Leistungsansprüchen und Klärung von Zuständigkeiten.
- Amtsgerichte und Polizeidienststellen bei der Gewährung von Leistungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen oder bei der Klärung zur Antragsstellung auf Jugendhilfeleistungen.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Dauer von 10 Jahren (AMS VI 5/7273/1/03 vom 26.07.2004) bei uns gespeichert und anschließend gelöscht. Die Löschfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das letzte Schriftstück zum Akt geschrieben wurde.
Ist eine Forderung (Rückforderung, Kostenbeitragsrückstand) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt (Eintritt der Verjährung).
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht bzw. nicht vollständig angeben, kann Ihr Antrag auf Leistungen nach dem SGB VIII nicht richtig bearbeitet werden. Das könnte dazu führen, dass die beantragte Hilfe nicht bewilligt werden kann.
Im Rahmen der §§ 36, 97 a SGB VIII, § 21 SGB X und §§ 60 ff. SGB I sind Sie dazu verpflichtet Ihre Daten anzugeben.
Kommen Sie Ihrer Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nach, dann können Auskünfte auch bei anderen Stellen wie Ihrem Arbeitgeber oder bei Sozialleistungsträgern eingeholt werden (§ 97 a Abs. 4 SGB VIII), ggfs. kann ein Zwangsgeld (VwZVG) verhängt werden.
Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.