Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen des Verfahrens zur Gewährung von staatlichen Finanzhilfen nach Naturkatastrophen.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung:
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zweck der Datenerhebung ist eine Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung von staatlichen Finanzhilfen nach Naturkatastrophen. Soweit die Voraussetzungen zur Gewährung der staatlichen Finanzhilfen vorliegen, werden die angegebenen Daten zur Auszahlung und Abwicklung der Finanzhilfen verwendet. Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung sind Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG sowie die sog. Härtefondsrichtlinien.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. an folgende Empfänger weitergegeben:
- Soweit Sie als land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb Finanzhilfen beantragen, werden die Daten an das für Sie zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weitergegeben.
- Zur Prüfung von geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen werden Ihre Daten ggf. an die zuständigen Finanzbehörden weitergegeben.
- Soweit Sie einen Antrag auf „Sofortgeld Unternehmen“ stellen, werden diese Daten ggf. an die grundsätzlich für Wirtschaftsförderung zuständigen Regierungen übermittelt.
- Rechnungsprüfungsämter und den Obersten Rechnungshof gemäß den Anforderungen der Rechnungsprüfungsbehörden im Rahmen der gesetzlichen Rechnungsprüfung.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten speichern wir aufgrund bestehender Dokumentationspflichten 10 Jahre lang.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Wenn Sie einen Antrag auf staatliche Finanzhilfen stellen, sind Sie dazu verpflichtet, die abgefragten Daten anzugeben, da sie zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigt werden. Wenn Sie die Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.