Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit folgenden Formularen:
- Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis
- Antrag zur Bestimmung des Prüfortes für die praktische Prüfung
- Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (nach Entziehung/Versagung)
- Antrag auf Fahrgastbeförderung
- Antrages auf Umtausch eines Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein
- Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins
- Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
- Antrag auf Verlängerung der Klassen C, C1, CE und C1E (LKW)
- Antrag auf Verlängerung der Klassen D, D1, DE und D1E (Bus)
- Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Antrag auf eine Dienstfahrerlaubnis
- Antrag auf Namensänderung
- Einverständniserklärung zum Führerscheinversand beim Führerscheinumtausch
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung:
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zur Speicherung, Löschung und Änderungen von persönlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Daten im örtlichen und zentralen Fahrerlaubnisregister und Fahreignungsregister, sowie zur Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit
- §§ 48 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- §§ 21,49, 57, 59 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
erhoben.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an das:
- Kraftfahrtbundesamt (zentrales Fahrerlaubnisregister, zentrales Fahreignungsregister),
- Bundesdruckerei,
- Technische Prüfstellen,
- Stellen (ggf. ausländische), die für die Verfolgung von Straftaten, zur Vollstreckung oder zum Vollzug von Strafen, für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden und ihren Nebenfolgen, für Verwaltungsmaßnahmen oder für Verkehrs und Grenzkontrollen zuständig sind,
- vom Betroffenen im Rahmen der Fahreignung beauftragte Untersuchungsstellen
- andere Fahrerlaubnisbehörden im Rahmen der Zuständigkeit
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.