Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit folgenden Formularen:
- Antrag auf Gewährung einer Zusatzförderung für geförderten Mietwohnraum
- Einkommenserklärung Antragsteller (Anlage zum Antrag)
- Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Anlage zum Antrag)
- Angaben zu den Vermögensverhältnissen (Anlage zum Antrag)
- Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag)
- Erklärung über Erwerbslosigkeit (Anlage zum Antrag)
- Erklärung zum Elterngeld (Anlage zum Antrag)
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung:
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben, um den Anspruch auf eine Einkommensorientierte Förderung prüfen zu können.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), Art. 21 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz und Nr. 19 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 erhoben und verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
-
Antrag auf Gewährung einer Zusatzförderung für geförderten Mietwohnraum
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- das für die Bearbeitung und die Auszahlung der Zusatzförderung zuständige Sachgebiet unseres Hauses
- an das Jobcenter des Landkreises Dachau, sofern Sie Leistungen des Jobcenters beziehen und dieses für die Erfüllung der Aufgaben des Jobcenters notwendig ist
- das für die Grundsicherung/Sozialhilfe zuständige Sachgebiet und die Wohngeldstelle unseres Hauses, sofern dies für deren Arbeitsbereich erforderlich ist.
- Die für die Bearbeitung erforderlichen persönlichen Daten werden anonym (d.h. ohne Name und Anschrift) für statistische Zwecke verwendet und können an wissenschaftliche Institute weitergegeben werden.
-
Einkommenserklärungen des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehöriger (Anlagen zum Antrag)
Ihre personenbezogenen Daten werden im Sachgebiet, das für die Gewährung der Zusatzförderung zuständig ist, weiterverarbeitet. Eine Weitergabe der in den oben genannten Formularen gemachten Angaben an andere Stellen erfolgt nicht.
Angaben zu den Vermögensverhältnissen (Anlage zum Antrag)
Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag)
Erklärung zum Elterngeld (Anlage zum Antrag)
Erklärung über Erwerbslosigkeit (Anlage zum Antrag)
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Entscheidung über Ihren Förderantrag für die Dauer von 10 Jahren gespeichert.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag auf Zusatzförderung nicht bearbeitet werden.
Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.