Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Anzeige von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 67 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landkreis Dachau, Haupt- und Personalverwaltung
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Dachau
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1962

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden dafür erhoben, um über die Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage bzw. über die Zuordnung nach der 4. BImSchV der Anlage entscheiden zu können.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 DSGVO und Art. 4 Abs. 1 BayDSG in Verbindung mit § 67 Abs. 2 BImSchG verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Fachbehörden
  • zuständige Gemeinde
  • Informationssystem immissionsschutzrechtlich relevanter Anlagen in Bayern (ISA-B)
  • Aufsichtsbehörden (Regierung, Staatsministerium)
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt
  • Verwaltungs- und Strafgerichte
  • Kreiskasse, Staatsoberkasse Bayern und Vollstreckungsbehörden

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Dachau so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gemäß dem Einheitsaktenplan für bayerische Gemeinden und Landratsämter für die Überwachung und Dokumentation von immissionsschutzrechtlichen genehmigungsbedürftige Anlagen erforderlich ist. Die Aktenaufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sollten Sie die erforderlichen Daten nicht bereitstellen, kann Ihre Anzeige nicht geprüft werden. Dies hat zur Folge, dass über den Antrag nicht abschließend entschieden werden kann oder weitere Maßnahmen ergriffen werden.


Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.