Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit der Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung außerhalb der Vertragsstaaten des Schengener Raumes.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung:
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben, um die Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung als Dienstaufgabe des Gesundheitsamtes vor Antritt der Reise in Vertragsstaaten außerhalb des Schengener Raumes (sonstige Länder) zu beglaubigen. Hierbei sind die individuellen nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes zu beachten, siehe auch unter Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB).
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO, Art. 9 Abs. 2 b) und h) i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 4 b Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie §§ 3, 11 BtMG und § 2 BtMVV und § 15 Abs. 1 Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV) verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht weitergegeben.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung 10 Jahre gespeichert.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht angeben, kann der erteilte Auftrag zur Beglaubigung der Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nicht bearbeitet werden.
Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.