Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit Auskünften an den Beistand im Amt für Jugend und Familie Dachau.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung:
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden dafür erhoben, um
- die Vaterschaft zu dem minderjährigen Kind rechtlich feststellen zu können bzw.
- den Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes geltend zu machen bzw.
- Ihren Antrag bearbeiten zu können.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit §§ 1712 ff BGB, § 68 Abs. 1 und 2 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- ggf. das jeweilige Standesamt zur Eintragung im Geburtenbuch wegen Feststellung der Vaterschaft
- soweit einschlägig und erforderlich, an Sozialversicherungsträger, Jobcenter, Arbeitgeber bei gesetzlicher Unterhaltspflicht
- Gerichte, wenn erforderlich, zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen des Kindes
- den Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, als gesetzlicher Vertreter des Kindes.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland findet nicht statt.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung für 10 Jahre, bei Vaterschaftsfeststellungen für 30 Jahre beim Landratsamt Dachau gespeichert.
Die Aufbewahrungsfristen beginnen mit Ablauf des Jahres, in dem das Kind volljährig wird.
8. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.
9. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich bei gesetzlicher Unterhaltspflicht aus § 1605 BGB.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben
- kann die Vaterschaft nicht festgestellt werden bzw.
- kann der Unterhaltsanspruch nicht geltend gemacht werden
- können Ihre Daten bei Dritten (z.B. Sozialversicherungsträgern, Arbeitgebern, Jobcentern) erfragt werden
- kann ggf. Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.