Informationspflichten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Folgende Informationen sind Ihnen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mitzuteilen:

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit

  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis / einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Reingewinnbestätigung Selbständige
  • Erklärung über das Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft
  • Vermieterbestätigung
  • Antrag auf Änderung bzw. Streichung der wohnsitzbeschränkenden Auflage

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung:

Landkreis Dachau, Haupt- und Personalverwaltung
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-0
Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Dachau
Weiherweg 16
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-1962

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um prüfen zu können, ob ausreichender Wohnraum nachgewiesen wurde.

Um ausländerrechtliche Bestimmungen zu vollziehen, das heißt zum Beispiel über Ihren Aufenthalt in Deutschland zu entscheiden und ausländerrechtliche Entscheidungen zu vollziehen, müssen wir Ihre persönlichen Daten (unter anderem Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit) erheben. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeit ergeben sich aus dem Aufenthaltsgesetz, den aufgrund des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen (unter anderem Aufenthaltsverordnung, Beschäftigungsverordnung, Integrationskursverordnung), dem Asylgesetz, dem Gesetz über das Ausländerzentralregister, der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) der Datenschutz-Grundverordnung und Art. 4 ff Bayerisches Datenschutzgesetz.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nach § 6 AZRG zur Speicherung im Ausländerzentralregister an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als zuständige Registerbehörde übermittelt. Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten, um über Ihren Aufenthalt entscheiden zu können, den Leistungsmissbrauch öffentlicher Mittel zu verhindern, Sicherheitsbedenken zu prüfen, aber auch um Ihre Integration zu fördern, falls dies erforderlich und gesetzlich erlaubt ist, weitergegeben an:

Das Bundesverwaltungsamt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Bundesagentur für Arbeit, andere Ausländerbehörden, die Meldebehörde, die Staatsangehörigkeitsbehörde, die Bundesdruckerei, die Sicherheitsbehörden, die Sozialleistungsträger, die Zollverwaltung, die Staatsanwaltschaft, sonstige Vollstreckungsbehörden und an das Auswärtige Amt. Falls es erforderlich und gesetzlich zulässig ist, werden Ihre Daten auch an die zuständigen Behörden Ihres Heimatstaats weitergegeben.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Grundsätzlich werden Ihre personenbezogene Daten nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt. Sofern dies jedoch gesetzlich zulässig und zum Vollzug ausländerrechtlicher Vorschriften zwingend erforderlich ist, ist auch eine Weitergabe nicht ausgeschlossen. Weiterhin werden Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des geltenden Datenschutzrechtes an unterschiedliche Registerbehörden übermittelt, weshalb ein Zugriff von Behörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf die unterschiedlichen Register ggf. möglich sein kann. Insbesondere zählen hierzu das Schengener Informationssystem, das Visainformationssystem und die EURODAC-Datenbank.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Ausländerbehörde Dachau bei dieser für folgende Dauer gespeichert:

  • Bei Einbürgerung: 10 Jahre nach einer Einbürgerung
  • Bei Wegzug: 10 Jahre nach dem Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich
  • Bei Tod: 5 Jahre nach dem Sterbetag
  • Bei Befristung hinsichtlich einer Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung: 10 Jahre nach Ablauf des Befristungsdatums
  • Bei Daten, welche lediglich zum Zwecke der Zustimmung im Visumverfahren erhoben wurden, bei Nichteinreise 2 Jahre nach Ablauf der Zustimmung

8. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.

9. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 86, § 86a, § 82 , § 49 Abs. 2 AufenthG. Verstöße dagegen sind nach § 95 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 AufenthG strafbewehrt.

Das Landratsamt Dachau benötigt Ihre Daten, um ausländerrechtliche Bestimmungen vollziehen zu können.


Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auch von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in oder dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten.