Informationen zum Datenschutz nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Informationen zur Verarbeitung von Daten
Wir verarbeiten Ihre notwendigen personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer Aufgaben stets im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzanforderungen zu den nachfolgend aufgeführten Zwecken. Personenbezogene Daten sind sämtliche Informationen, die einen Bezug zu Ihrer Person aufweisen. Relevante personenbezogene Daten sind bereits:
- Vorname, Nachname, Namenszusätze, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit
- Kontaktdaten (Anschrift, (Mobil-)Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
Verantwortliche Stelle und Kontakt
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist das Landratsamt Dachau:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz des Landkreises Dachau haben, können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
In erster Linie dient die Datenverarbeitung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Die vorrangige Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Darüber hinaus ist eine Datenverarbeitung mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung grundsätzlich zulässig.
Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten zudem, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten (z.B. andere Behörden) zu wahren. Dies gilt insbesondere bei der Aufklärung von Straftaten.
Ihre personenbezogenen Daten werden in aller Regel direkt bei Ihnen erhoben. In bestimmten Konstellationen werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften Ihre personenbezogenen Daten auch bei anderen Stellen erhoben.
Sofern neben den bereits bestehenden Zwecken andere Zwecke zur Datenverwendung entstehen, prüfen wir, ob diese weiteren Zwecke mit den ursprünglichen Erhebungs- zwecken kompatibel und damit vereinbar sind. Ist dies nicht der Fall, werden Sie über eine solche Zweckänderung informiert. Liegt keine anderweitige Rechtsgrundlage für die weitere Datenverwendung vor, wird der Landkreis Ihre personenbezogenen Daten nicht ohne Ihre Einwilligung verwenden.
Innerhalb des Landratsamtes Dachau erhalten nur die Personen und Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung ihrer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen.
Daneben bedienen wir uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil unterschiedlicher Auftragsverarbeiter, z. B. Adress-Dienstleister, IT-Dienstleister.
Grundsätzlich löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald der Zwecke der Speicherung entfällt und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung bestehen.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD), Postfach 22 12 19, 80502 München, Tel. (089) 212672-0 zu wenden.
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Im Rahmen Ihres Anliegens müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Bearbeitung erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir nicht in der Lage sein, Ihre Anliegen zu bearbeiten oder durchzuführen.
Für jede Verarbeitungstätigkeit im Landratsamt Dachau, die an ein Formular oder einen Antrag anknüpft, erhalten Sie spezifische Informationen von Ihrem/Ihrer zuständigen Sachbearbeiter/in.
Bei landes- oder bundesweit einheitlichen Formularen verweisen wir auf deren Datenschutzhinweise.
Nachfolgend finden Sie die datenschutzrechtlichen Hinweise nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO unserer Fachbereiche:
- Abschussplan
- Apothekenerlaubnis
- Bewacher
- Fischereiaufseher
- Fortgewährte-Leistungen
- Freiverkäufliche Arzneimittel
- Gaststätte
- Glücksspielrecht
- Heilpraktiker
- Jagdaufseher
- Jagdschein
- Kaminkehrer
- Kampfhunde
- Katastrophenschutz
- Motorsport
- Reisegewerbe
- Spielhalle
- Sprengstoffgesetz
- Stellvertretungserlaubnis
- Versammlungen
- Waffenrecht
Führerscheinstelle und Zulassungsbehörde
Bauleitplanung
Denkmalschutz
Wohnungsbau
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Abstandsflächen
- Bauantrag
- Baubeginn
- Baubeschreibung
- Baubeschreibung-Betriebsleiterwohnung
- Bauvorlage
- Befreiung
- Beseitigung
- Betriebsbogen
- Brandschutz 1
- Brandschutz 2
- Brandschutz 3
- Einhaltung Grundfläche
- Geh-Fahrtrecht
- Gemeinde
- Betriebsbeschreibung-Immissionsschutz
- Kriterienkatalog
- Landwirtschaftliche Vorhaben
- Nutzungsaufnahme
- Nutzung Räume
- Sicherheitstechnik
- Standsicherheit 1
- Standsicherheit 2
- Teilbaugenehmigung
- Überschwemmungsgebiet
- Verstoss Baurecht
- Wechsel