Wohngeld
Wir sind umgezogen!
Sie finden uns in der Münchner Straße 87b in 85221 Dachau.
Der Staat leistet einkommensschwachen Bürgern bei ihren Wohnkosten eine finanzielle Hilfe. Dieses Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt. Einen Mietzuschuss erhalten auf Antrag beispielsweise Mieter einer Wohnung, Untermieter oder Heimbewohner. Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle können Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum beantragen.
Informationen zur Beantragung
Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- von der Höhe des Gesamteinkommens,
- von der Anzahl der Haushaltsmitglieder und
- von der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung.
Lassen Sie sich von uns vorab beraten, ob eine Antragstellung für Sie in Frage kommt.
Zu den Haushaltsmitgliedern, die berücksichtigt werden, gehören neben der wohngeldberechtigten Person beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister.
Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder von Sozialhilfe erhalten kein Wohngeld, wenn die Kosten der Unterkunft bereits bei der Berechnung dieser Leistung eingeflossen sind.
Das Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet. Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei uns ein. Zu diesen Nachweisen gehören unter anderem die Bescheinigungen über das Jahreseinkommen, über die Rente, über die Miete oder die Belastungen. Zu den Belastungen gehören bestimmte Ausgaben für Tilgung und Zinsen sowie für Instandhaltungs- oder Verwaltungskosten.
Ob Sie Wohngeld erhalten oder nicht, wird Ihnen vom Landratsamt durch einen schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
Bewilligt wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Die Bearbeitungszeit von Neuanträge dauert in etwa 8 – 12 Wochen. Sie können die Bearbeitungszeit verkürzen, in dem Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen und alle Nachweise in Kopie beifügen. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag und Dienstag: 10:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Herr
Reil
Zuständig für Buchstaben A - Go
|
(08131) 74-2144 | Münchner Straße 87b | wohngeld@lra-dah.bayern.de |
Frau
Böck
Zuständig für Buchstaben Gp - Ma
|
(08131) 74-2143 | Münchner Straße 87b | wohngeld@lra-dah.bayern.de |
Frau
Miltkau
Zuständig für Buchstaben Mb - Sch
|
(08131) 74-251 | Münchner Straße 87b | wohngeld@lra-dah.bayern.de |
Frau
Schmeller
Zuständig für Buchstaben Sd - Z
|
(08131) 74-290 | Münchner Straße 87b | wohngeld@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Telefonische Erreichbarkeit
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Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr