Sozialwohnungen
Was versteht man unter Sozialwohnungen?
Sozialwohnungen sind staatlich geförderte Wohnungen für Menschen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können.
Wo kann ich eine Sozialwohnung beantragen?
Um sich für eine Sozialwohnung vormerken zu lassen, benötigen Sie eine gültige Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese wird auf Antrag von dem örtlich zuständigen Wohnungsamt ausgestellt und kann für eine Vormerkung bei allen Wohnungsämtern in Bayern verwendet werden. Sie wird in der Regel für die Dauer eines Jahres ausgestellt und muss danach neu beantragt werden.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 15,- €.
Stadt Dachau
Wenn Ihr Hauptwohnsitz bzw. Ihr gewöhnlcher Aufenthalt in der Großen Kreisstadt Dachau liegt, beantragen Sie bitte dort Ihren Wohnberechtigungsschein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Dachau:
Landkreis-Gemeinden
Wenn Ihr Hauptwohnsitz bzw. Ihr gewöhnlcher Aufenthalt in einer der übrigen Gemeinden im Landkreis liegt, sind wir im Landratsamt der richtige Ansprechpartner für Sie. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir besprechen gerne mit Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden.
Meine Wohnberechtigungsbescheinigung ist nicht mehr lange gültig
In diesem Fall müssen Sie einen neuen Antrag stellen und aktuelle Unterlagen vorlegen. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung. Wir besprechen gerne mit Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden.
Gibt es Möglichkeiten auf einen Mietzuschuss?
Ein Mietzuschuss kann Ihnen durch Wohngeld gewährt werden. Um zu prüfen, ob Sie hierfür berechtigt sind, wenden Sie sich bitte an unsere Wohngeldstelle:
Obdachlosigkeit
Droht Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung oder sind Sie obdachlos? Bitte melden Sie sich in diesem Fall umgehend bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung!
Sonstige Formulare
- Online-Antrag: Ausnahmenutzungsgenehmigung für sozial gebundenen Wohnraum (Authentifizierung mittels BayernID)
- PDF-Download: Ausnahmenutzungsgenehmigung für sozial gebundenen Wohnraum
- Online-Antrag: Anforderung einer Bestätigung über die Eigenschaft "öffentlich geförderte Wohnung" (Authentifizierung mittels BayernID)
- PDF-Download: Anforderung einer Bestätigung über die Eigenschaft öffentlich geförderte Wohnung
- Online-Antrag: Erfüllung von Anzeige- und Mitteilungspflichten bei sozial gebundenem Wohnraum (Authentifizierung mittels BayernID)
- PDF-Download: Erfüllung von Anzeige- und Mitteilungspflichten bei sozial gebundenem Wohnraum
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Carolin
Esen
|
(08131) 74-1966 | 109 | wohnbau@lra-dah.bayern.de |
Franziska
Gasteiger
|
(08131) 74-229 | 108 | wohnbau@lra-dah.bayern.de |
Hier finden Sie uns
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung