Landkreis Dachau Wirtschaftsförderung

Produktsicherheitsverordnung

13. Januar 2025: Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist eine europäische Verordnung, die darauf abzielt, die Sicherheit von Produkten zu gewährleisten, die auf dem EU-Markt angeboten werden. Sie trat am 13. Dezember 2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie.

Hier finden Sie eine kurze Darstellung der wesentlichen Inhalte und Anforderungen der GPSR sowie Punkte, die Unternehmen beachten müssen:

Wesentliche Inhalte der GPSR:

  • Allgemeine Sicherheitsanforderungen: Die Verordnung legt fest, dass Produkte sicher sein müssen und keine Gefahren für Gesundheit oder Sicherheit darstellen dürfen.
  • Risikobewertung: Unternehmen sind verpflichtet, eine Risikobewertung durchzuführen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.
  • Konformitätsbewertung: Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen und gegebenenfalls eine Konformitätsbewertung durchführen.
  • Dokumentation: Eine technische Dokumentation muss erstellt und aufbewahrt werden, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen nachzuweisen.
  • Kennzeichnung: Produkte müssen klar gekennzeichnet sein, einschließlich Informationen über den Hersteller und gegebenenfalls Warnhinweise.
  • Marktüberwachung: Die GPSR stärkt die Rolle der Marktüberwachungsbehörden in den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Produktsicherheit.
  • Rückruf- und Rücknahmeverfahren: Unternehmen müssen Verfahren für den Rückruf oder die Rücknahme unsicherer Produkte einrichten.
  • Informationspflichten: Unternehmen sind verpflichtet, Verbraucher über Risiken zu informieren und bei Sicherheitsproblemen schnell zu handeln.

Was Unternehmen beachten müssen:

  • Überprüfung der Produktlinien: Unternehmen sollten ihre bestehenden Produkte hinsichtlich der neuen Anforderungen überprüfen.
  • Schulung von Mitarbeitern: Es ist wichtig, Mitarbeiter über die neuen Vorschriften und deren Umsetzung zu schulen.
  • Erstellung technischer Dokumentationen: Alle erforderlichen Unterlagen zur Nachweisführung sollten rechtzeitig erstellt werden.
  • Implementierung von Rückrufverfahren: Unternehmen sollten effektive Verfahren für den Umgang mit unsicheren Produkten entwickeln.
  • Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden: Eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden kann helfen, Compliance sicherzustellen.

Weitere Informationen finden Sie auf nachfolgenden Seiten:

- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

- IHK München und Oberbayern

- European Commission