Produktsicherheitsverordnung
Hier finden Sie eine kurze Darstellung der wesentlichen Inhalte und Anforderungen der GPSR sowie Punkte, die Unternehmen beachten müssen:
Wesentliche Inhalte der GPSR:
- Allgemeine Sicherheitsanforderungen: Die Verordnung legt fest, dass Produkte sicher sein müssen und keine Gefahren für Gesundheit oder Sicherheit darstellen dürfen.
- Risikobewertung: Unternehmen sind verpflichtet, eine Risikobewertung durchzuführen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.
- Konformitätsbewertung: Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen und gegebenenfalls eine Konformitätsbewertung durchführen.
- Dokumentation: Eine technische Dokumentation muss erstellt und aufbewahrt werden, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen nachzuweisen.
- Kennzeichnung: Produkte müssen klar gekennzeichnet sein, einschließlich Informationen über den Hersteller und gegebenenfalls Warnhinweise.
- Marktüberwachung: Die GPSR stärkt die Rolle der Marktüberwachungsbehörden in den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Produktsicherheit.
- Rückruf- und Rücknahmeverfahren: Unternehmen müssen Verfahren für den Rückruf oder die Rücknahme unsicherer Produkte einrichten.
- Informationspflichten: Unternehmen sind verpflichtet, Verbraucher über Risiken zu informieren und bei Sicherheitsproblemen schnell zu handeln.
Was Unternehmen beachten müssen:
- Überprüfung der Produktlinien: Unternehmen sollten ihre bestehenden Produkte hinsichtlich der neuen Anforderungen überprüfen.
- Schulung von Mitarbeitern: Es ist wichtig, Mitarbeiter über die neuen Vorschriften und deren Umsetzung zu schulen.
- Erstellung technischer Dokumentationen: Alle erforderlichen Unterlagen zur Nachweisführung sollten rechtzeitig erstellt werden.
- Implementierung von Rückrufverfahren: Unternehmen sollten effektive Verfahren für den Umgang mit unsicheren Produkten entwickeln.
- Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden: Eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden kann helfen, Compliance sicherzustellen.
Weitere Informationen finden Sie auf nachfolgenden Seiten:
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)