Förderprogramm Digitalbonus - verlängert bis 30.6.2024
Der Digitalbonus unterstützt kleine Unternehmen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten, ermöglicht kleinen Unternehmen, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern und ist wichtiger Baustein der Initiative BAYERN DIGITAL.
Wer bekommt die Förderung?
Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben und die Maßnahme dort einsetzen. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.
Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit und weniger als 50 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.
Dafür sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich. Es ist nur auf das antragstellende Unternehmen abzustellen, Verflechtungen mit anderen Unternehmen müssen nicht berücksichtigt werden. Verbundene Unternehmen sind aber relevant für die De-minimis-Erklärung.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/