Mehrweg
Das Mehrweggeschirrkonzept für den Landkreis Dachau
Seit 1.1.2023 sind Betriebe verpflichtet zusätzlich zum Einweggeschirr auch Mehrwegoptionen anzubieten. Der Landkreis hat mit verschiedenen Partnern in einem entsprechenden Arbeitskreis ein Konzept zur Einführung eines möglichst einheitlichen Mehrweggeschirrsystems für das Dachauer Land erarbeitet. Dieses landkreisweite, einheitliche und kundenfreundliche Konzept für ein Mehrweggeschirrsystem richtet sich an die Gastronomiebetriebe und die Geschäfte des Lebensmittelhandels. Je mehr Gastronomiebetriebe sich an einem einheitlichen System beteiligen, desto kundenfreundlicher und besser wird Mehrweggeschirr im täglichen Leben genutzt.
Der Arbeitskreis bestand aus der Wirtschaftsförderung des Landkreises, Landrat Stefan Löwl, der Metzger- und Bäckerinnung, DEHOGA Bayern e.V., Dachau handelt e.V., dem Projekt Plan A, den Wirtschaftsförderungen von Dachau und Karlsfeld, der Abfallwirtschaft und dem Klimaschutz.
Letztendlich haben aber auch die zukünftigen Kundinnen und Kunden mitentschieden und über die beste Nutzbarkeit abgestimmt.
Die Entscheidung fiel für die Pfandsysteme Vytal und ReCup/ ReBowl. Beide sind passende Systeme für den Landkreis, denn sie nutzen sowohl ein Pfandsystem und sind App-basiert.
Vytal arbeitet mit einer Smartphone-App zur einfachen Abwicklung. Doch es gibt auch eine Offline-Alternative. Für zehn Euro kann eine Pfandkarte in einem Partnerbetrieb erworben werden und bis zu zwei Gefäße ausgeliehen werden. Das Konzept punktet vor allem bei der Gastronomie, denn es bietet eine besonders große Vielfalt an verschiedenen Schalen und Größen. Das System wird bereits von Unternehmen und Restaurants in München und in der Region genutzt, so dass die geliehenen Schalen auch in einem breiten Umkreis wieder zurückgegeben werden können.
Das zweite System ist ReCup/ ReBowl, ein Startup aus München. Es nutzt ein klassisches Pfandsystem. Mit einem Euro Pfand für einen To-Go-Kaffeebecher und fünf Euro für die Nutzung und Mitnahme einer Schale. Diese Leihgebühr gibt es bei der Rückgabe direkt zurück. Eine App, die parallel auch eine digitale Nutzung anbietet, wird momentan entwickelt. Besonders die Bäckerinnung befürwortet dieses Angebot, da es unkompliziert ist und sich für das Café-to-go Geschäft gut eignet.
Für die Wiedererkennung wird das neue Konzept in die bestehende „Aufgefüllt werd“-Kampagne aufgenommen. Unter dem Motto „Aufgetischt werd im Dachauer Land“ wird künftig das Thema Mehrweggeschirr vom Landratsamt und den Mitgliedern des Arbeitskreises beworben.
Wir, als Wirtschaftsförderung freuen uns, eine Lösung gefunden zu haben, die von so vielen Seiten mitgetragen wird. Wir stellen es natürlich allen Betrieben, Restaurants, Cafés und Bäckereien frei, sich zu beteiligen – aber unser Ziel ist klar: Weniger Abfall und Verpackungsmüll. Und je mehr mitmachen, desto besser wird es von den Kunden angenommen.
Der Weg zum Konzept – die Entscheidung
Aus sechs Systemanbieter wurden vom Arbeitskreis drei in die engere Wahl genommen. Auch Landkreise und Kommunen in denen Pfandsysteme bereits etabliert sind, wurden nach ihren Erfahrungen befragt. Zusätzlich lief eine Umfrage auf Facebook. Es nahmen 868 Personen teil, bei der Frage ob sie Pfand- oder ein Appsystem bevorzugen würden. Das Ergebnis war 70% für ein Pfandsystem mit Bargeld, 30% waren für die App-basierte Lösung. In einem Onlineterminen wurden VertreterInnen der drei Systeme eingeladen, die den AK-Mitgliedern Rede und Antwort standen. Fragen von Gastro-/ Händlerseite konnten sehr gut beantwortet werden. So wurden Fragen zum hygienischen Umgang und zur Reinigung, zu Rückgabemöglichkeiten, App-Abwicklung oder zur Kundenansprache im Geschäft diskutiert und geklärt.
Sie möchten in Ihrem Betrieb ein Mehrweggeschirrsystem einführen und haben hierzu Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, Tel.: (08131) 74-1930 oder per Mail.
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Grundlagen für die Umsatzsteuerregelungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Mehrweggeschirr und dem Verkauf von Geschirr mit Pfand finden sich im Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie in den entsprechenden Durchführungsverordnungen. Bitte beachten Sie, dass die Überlassung von Mehrweggeschirr unter den erhöhten Steuersatz von 19% fallen kann. Es ist daher wichtig, dass Sie sich bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater oder das Finanzamt wenden, um sicherzustellen, dass Sie die Umsatzsteuer korrekt berechnen und abführen und alle rechtlichen Vorgaben einhalten.
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