Isolierte Anträge (Ausnahmen, Befreiungen, Abweichungen)

Isolierte Anträge können lediglich für Bauvorhaben eingereicht werden, welche zwar grundsätzlich verfahrensfrei errichtet werden können (genannt in Art. 57 Bayerische Bauordnung), im konkreten Fall aber Bestimmungen des Bebauungsplans oder der Bayerischen Bauordnung widersprechen.

Eine Ausnahme ist eine im Bebauungsplan vorgesehene Abweichung zu den Festsetzungen. Sie muss im Bebauungsplan enthalten sein und explizit genannt werden.

Beispiel: Festsetzung im Bebauungsplan „Betriebsleiterwohnungen sind ausnahmsweise zulässig.“

Eine Befreiung ist eine Abweichung zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans. Diese muss im Gegensatz zur Ausnahme nicht explizit genannt sein.

Beispiel: Festsetzung im Bebauungsplan „Dacheindeckung in rot“; Bauvorhaben soll mit anthrazitfarbener Dacheindeckung ausgeführt werden.

Eine Abweichung ist eine Abweichung von den Festsetzungen der Bayerischen Bauordnung oder einer auf Grund der Bayerischen Bauordnung erlassenen Vorschrift (z. B. Garagen- und Stellplatzverordnung, Feuerungsverordnung).

Eine Abweichung kann nur durch Kompensation des Zweckes der Norm zugelassen werden.

Beispiel: Abweichung von § 3 Garagen- und Stellplatzverordnung „Rampenneigung maximal 15 %“; Ausführung der Rampenneigung mit 18 %, dafür besonders rauer Fahrbahnbelag.

Über isolierte Befreiungen und Ausnahmen sowie über Abweichungen von gemeindlichen Satzungen entscheidet die Gemeinde.

Über isolierte Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung und derer auf Grund der Bayerischen Bauordnung erlassenen Verordnungen entscheidet das Landratsamt Dachau als untere Bauaufsichtsbehörde.

Anträge auf isolierte Genehmigungen für Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sind als Papierantrag direkt bei er örtlich zuständigen Gemeinde einzureichen.
Anträge auf Abweichungen von der Bayerischen Bauordnung sind als Papierantrag beim Landratsamt Dachau abzugeben.


Alle digital gestellten Anträge gehen direkt beim Landratsamt Dachau ein und werden gegebenenfalls innerhalb von zwei Wochen weitergeleitet.

Wir sind für Sie da

Name Telefon Zimmer
Lucia Kreitmair
Verwaltung Sachgebietsleiterin
(08131) 74-333 212
Gerhard Beck
Technik Sachgebietsleiter
(08131) 74-333 213
Name Telefon Zimmer
Frau Wagner
Verwaltung
(08131) 74-333 207
Ursula Hager
Technik
(08131) 74-333 207
Name Telefon Zimmer
Susanne Walter
Verwaltung
(08131) 74-333 205
Julia Christof
Technik
(08131) 74-333 205
Name Telefon Zimmer
Lea Kluge
Verwaltung
(08131) 74-333 206
Josef Zaun
Technik
(08131) 74-333 206
Name Telefon Zimmer
Franziska Stumpferl
Verwaltung
(08131) 74-333 208
Axel Westermair
Technik
(08131) 74-333 208
Name Telefon Zimmer
Herr Kölbl
Verwaltung
(08131) 74-333 209
Michael Berger
Technik
(08131) 74-333 209
Name Telefon Zimmer
David Dittmann
Verwaltung
(08131) 74-333 211
Silvia Poppe
Technik
(08131) 74-333 211
Name Telefon Zimmer
David Dittmann
Verwaltung
(08131) 74-333 211
Silvia Poppe
Technik
(08131) 74-333 211

Hier finden Sie uns

Landratsamt Dachau, Bauamt
Bürgermeister-Zauner-Ring 11
85221   Dachau
Telefon: (08131) 74-333
Telefax: (08131) 7411-705
Öffnungszeiten

Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung