Brandschutzdienststelle
Die Brandschutzdienststelle ist die zentrale Anlaufstelle für den Brandschutz im Landkreis. Sie arbeitet eng mit der Kreisbrandinspektion und den örtlichen Feuerwehren zusammen, um die Sicherheit vor Bränden zu gewährleisten.
Zu den Aufgaben zählen unter anderem:
- Erstellung von schriftlichen Gutachten im Bauleitplan- und Baugenehmigungsverfahren
- Prüfung von Planunterlagen hinsichtlich des abwehrenden- und anlagetechnischen Brandschutzes vor der Baugenehmigung bzw. während der Bauausführung bei Gebäuden nach Art. 2 BayBO - Sonderbauten
- Brandschutztechnische Prüfung bei bestehenden Gebäuden mit besonderer Nutzung nach Art. 2 und 51 BayBO
- Teilnahme als Sachverständiger auf behördliche Anforderung
- Stellungnahme zu immissionsschutzrechtlichen Bauvorhaben und chemischen Betrieben
- Stellungnahmen zu besonderen Veranstaltungen, die nach der Versammlungsstättenverordnung (§ 47 VStättV) zu genehmigen sind
- Prüfung und Verwaltung von Feuerwehrplänen
- Beurteilung der öffentlichen Löschwasserversorgung
- Abnahme von Löschwasserbrunnen und Löschwasserbehältern
- Abnahme von BOS – Objektfunkanlagen
- Abstimmung, Abnahme und Aufschaltung von Brandmeldeanlagen (Neuanlagen und bei wesentlichen Änderungen)
- Verwaltung der Feuerwehr-Schließung
Feuerwehr-Schließung
Antragstellung
Bitte füllen Sie den Antrag auf Freigabe der Feuerwehr-Schließung vollständig aus und senden ihn per E-Mail an brandschutzdienststelle@lra-dah.bayern.de.
Wir unterschreiben Ihren Antrag und leiten diesen zur Freigabe an die Firma Gunnebo Deutschland GmbH weiter. Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail die Informationen, dass die Freigabe erteilt wurde und Sie dort bestellen können. (Wir leiten nur die Freigabe weiter – wir bestellen die Zylinder nicht!)
Sobald Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für den Einbau oder die Abholung zu vereinbaren.
Schlüssel können nur für Feuerwehren und nur durch die jeweilige Gemeinde bestellt werden!
Einbau
Nachdem Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist, wird ein Termin für die Montage vor Ort vereinbart. Zum vereinbarten Termin bringen wir die Bestellung sowie den Schlüssel für die Schließung mit. Der Einbau des Zylinders erfolgt am Objekt. Die Montage des Zylinders erfolgt nicht durch uns, sondern durch das Fachpersonal. Dies muss von Ihnen organisiert werden.
Weitere Informationen
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Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen gemäß DIN 14095
(Die Datei ist nicht barrierefrei.)
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Technische Bedingungen für Objektfunkanlagen
von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) – TB-ObjF-BOS digital im Landkreis Dachau; Regelung für Digitale Objektfunkanlagen (Stand 2020) (Die Datei ist nicht barrierefrei.)
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Technische Anschlussbedingungen für die Errichtung von Brandmeldeanlagen (Stand 2024)
(Die Datei ist nicht barrierefrei.)
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Checkliste der zur Überprüfung/Aufschaltung einer Brandmeldeanlage vorliegenden Voraussetzungen im Landkreis/ der Stadt
(Die Datei ist nicht barrierefrei.)
Wir sind für Sie da
Name | Telefon | Zimmer | |
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Gerhard
Nieder
Ansprechpartner
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(08131) 74-2289 | E23 | brandschutzdienststelle@lra-dah.bayern.de |