Verfahren zu Abgrabungsgenehmigungen

Bitte klären Sie (zusammen mit oder durch Ihren Planer), ob für die von Ihnen geplante Abgrabung  eine Genehmigung erforderlich ist. Eine Abgrabung mit einer Fläche von weniger als 500 m² und einer Höhe von weniger als 2 m ist z. B. genehmigungsfrei. Dabei sind beide Maße zusammen einzuhalten. Das Nichteinhalten eines Maßes führt bereits zur Genehmigungspflicht. Sollte Ihr Vorhaben aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder im Einzelfall durch eine Freistellung der Gemeinde (in einem entsprechenden Verfahren) keiner Genehmigung bedürfen, ist zu beachten, dass Sie die Verantwortung dafür tragen, dass bei verfahrensfreien Abgrabungen die gesetzlichen Anforderungen (z. B. am Einhalten von Sicherheitsbestimmungen) beachtet werden. Hierzu können Sie sich gerne von uns beraten lassen.

Für Abgrabungen zur Gewinnung von Bodenschätzen (z. B. Kies- und Sandgruben) und für sonstige Abgrabungen (nicht aber für den Aushub von Baugruben im Rahmen von Bauvorhaben) ist - anstelle der früheren Baugenehmigung - eine Abgrabungsgenehmigung erforderlich.

Eine Abgrabung, die entweder über eine Fläche von mehr als 500 m² oder über eine Tiefe von mehr als 2 m verfügt, ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigungspflicht ist unter Hinzuziehung eines Planers zu klären.

Das Verfahren zum Erteilen einer Abgrabungsgenehmigung ist dem zum Baugenehmigungsverfahren weitestgehend angeglichen. Das Bayerische Abgrabungsgesetz verweist hierzu auf die entsprechenden Verfahrensvorschriften der Bayerischen Bauordnung. Zum Verfahren (einschließlich der Beteiligung von Nachbarn) im Einzelnen verweisen wir auf unsere Informationen zum Baugenehmigungsverfahren.

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