Zweitimpfungen mit AstraZeneca bereits nach acht Wochen möglich
„Studien haben gezeigt, dass die Effektivität des Impfstoffs bei einem Impfabstand von zwölf Wochen gegeben ist“, sagte Versorgungsarzt Dr. Christian Günzel. „Frühere Impfungen sind, unter Inkaufnahme einer etwas geringeren Ansprechquote möglich. Empfohlen ist ein Abstand von mindestens acht Wochen.“ Aus diesem Grund hat Landrat Stefan Löwl gemeinsam mit den Verantwortlichen der beiden Impfzentren im Landkreis entschieden, interessierten Bürger:innen die Möglichkeit anzubieten, den Termin für die Zweitimpfung vorzuverlegen.
Landrat Stefan Löwl erläutert, „Besonders bei unseren Impfaktionen wie der „Impfturbowoche“, dem „Impf in den Mai“ und dem „Vatertagsimpfen“ haben viele Bürger:innen den Wunsch geäußert, so schnell wie möglich den vollen Impfschutz zu bekommen. Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen dafür inzwischen geschaffen wurden und es auch medizinisch vertretbar ist, haben wir mit diesem freiwilligen Angebot eine gute Lösung gefunden.“
Voraussetzung für einen vorgezogenen Zweitimpftermin ist, dass zwischen den beiden Impfungen mindestens 8 Wochen liegen. Außerdem wird die Zweitimpfung ausschließlich mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca durchgeführt; ein Wahlrecht für einen anderen Impfstoff besteht nicht.
Interessierte können sich bei dem für die Erstimpfung zuständigen Impfzentrum unter folgenden Links anmelden und einen Termin für die vorgezogene Zweitimpfung vereinbaren.
Impfzentrum Dachau www.landratsamt-dachau.de/astra-dachau
Impfzentrum Karlsfeld www.landratsamt-dachau.de/astra-karlsfeld
Für alle Personen, die dieses Angebot nicht annehmen wollen, bleiben die regulären Zweitimpftermine 12 Wochen nach der Erstimpfung selbstverständlich bestehen. Das Landratsamt dachau und die Impfzentrum weisen nochmals darauf hin, dass auch für die Zweitimpfung ein Identitätsnachweis, der Impfpass, sowie die bei der Erstimpfung erhaltene Impfdokumentation (mit dem QR-Code) benötigt werden.