Zweitimpfungen mit AstraZeneca bereits nach acht Wochen möglich

09. Juni 2021: Bei Erstimpfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca war bisher ein Abstand von 12 Wochen zwischen der Erst- und Zweitimpfung vorgegeben. Alle Bürger:innen, die in den vergangenen Wochen mit AstraZeneca geimpft wurden, haben daher automatisch einen Zweitimpftermin, 12 Wochen nach dem Erstimpftermin –am gleichen Ort und um die gleiche Uhrzeit. Ab sofort gibt es die Möglichkeit, den Zweitimpftermin vorzuverlegen, sodass der vollständige Impfschutz früher erreicht wird.

„Studien haben gezeigt, dass die Effektivität des Impfstoffs bei einem Impfabstand von zwölf Wochen gegeben ist“, sagte Versorgungsarzt Dr. Christian Günzel. „Frühere Impfungen sind, unter Inkaufnahme einer etwas geringeren Ansprechquote möglich. Empfohlen ist ein Abstand von mindestens acht Wochen.“ Aus diesem Grund hat Landrat Stefan Löwl gemeinsam mit den Verantwortlichen der beiden Impfzentren im Landkreis entschieden, interessierten Bürger:innen die Möglichkeit anzubieten, den Termin für die Zweitimpfung vorzuverlegen.

Landrat Stefan Löwl erläutert, „Besonders bei unseren Impfaktionen wie der „Impfturbowoche“, dem „Impf in den Mai“ und dem „Vatertagsimpfen“ haben viele Bürger:innen den Wunsch geäußert, so schnell wie möglich den vollen Impfschutz zu bekommen. Nachdem die rechtlichen Voraussetzungen dafür inzwischen geschaffen wurden und es auch medizinisch vertretbar ist, haben wir mit diesem freiwilligen Angebot eine gute Lösung gefunden.“

Voraussetzung für einen vorgezogenen Zweitimpftermin ist, dass zwischen den beiden Impfungen mindestens 8 Wochen liegen. Außerdem wird die Zweitimpfung ausschließlich mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca durchgeführt; ein Wahlrecht für einen anderen Impfstoff besteht nicht.

Interessierte können sich bei dem für die Erstimpfung zuständigen Impfzentrum unter folgenden Links anmelden und einen Termin für die vorgezogene Zweitimpfung vereinbaren.

Impfzentrum Dachau www.landratsamt-dachau.de/astra-dachau 

Impfzentrum Karlsfeld www.landratsamt-dachau.de/astra-karlsfeld 

Für alle Personen, die dieses Angebot nicht annehmen wollen, bleiben die regulären Zweitimpftermine 12 Wochen nach der Erstimpfung selbstverständlich bestehen. Das Landratsamt dachau und die Impfzentrum weisen nochmals darauf hin, dass auch für die Zweitimpfung ein Identitätsnachweis, der Impfpass, sowie die bei der Erstimpfung erhaltene Impfdokumentation (mit dem QR-Code) benötigt werden.