Zahl der infizierten Personen im Landkreis steigt kontinuierlich - aktuell 587 Index-Fälle im Landkreis – Stand 08.04.2020, 17.00 Uhr

08. April 2020: Am heutigen Mittwoch, den 08.04.2020, sind bis 17 Uhr weitere 32 Personen aus dem Landkreis Dachau positiv auf den neuartigen Coronavirus getestet worden, insgesamt sind es damit 587 Fälle.

Davon sind allerdings bereits 310 Personen als „genesen“ aus der Quarantäne entlassen. Hinzu kommen 485 sog. Kontaktpersonen-1, also Menschen, welche in einem direkten Kontakt mit einem Index-Fall gestanden sind. Im Helios Amper Klinikum Dachau werden aktuell 13 Personen auf der Intensivstation bzw. IMC wegen Corona behandelt, weitere 33 Patienten auf der Isolierstation. Auch die letzten, noch offenen Testergebnisse bei Patienten und Personal am Helios Amper Klinikum in Dachau ergaben keine weiteren infizierten Fälle.

In der Asylbewerberunterkunft in Odelzhausen konnte die Quarantäne für den Großteil der Bewohner aufgehoben werden. Dafür gibt es in einigen wenigen anderen Asylunterkünften einzelne positiv getestete Personen. Diese stehen, zusammen mit den vom Gesundheitsamt ermittelten direkten Kontaktpersonen, unter häuslicher Quarantäne sowie ärztlicher Überwachung. In den Unterkünften wurden zudem mehrsprachige Informationsschreiben mit Verhaltenshinweisen ausgehängt. Die vor Ort eingesetzten Mitarbeiter des Landratsamtes („Kümmerer“) sowie der in einzelnen Unterkünften anwesende Sicherheitsdienst überwachen die Einhaltung.

Auch in mehreren Alten- und Pflege- sowie Behinderteneinrichtungen gibt es einige positive Fälle. Die Bereiche sind ebenfalls unter Quarantäne gestellt, inklusiv dem dort ggf. im direkten Kontakt gewesenen Pflegepersonal. 

Die in all diesen Einrichtungen von den Quarantänemaßnahmen jeweils nicht betroffenen Bewohner dürfen sich unter Berücksichtigung der allgemein geltenden Ausgangsbeschränkungen frei bewegen, also die Unterkünfte oder Einrichtung bei Vorliegen triftiger Gründe (z.B. Arbeit, Einkaufen, unaufschiebbare Arzt- oder Behördenbesuche, aber auch für Spaziergänge) verlassen. Dabei sind selbstverständlich die geltenden Abstandsregelungen zu beachten.

Das Landratsamt weißt in diesem Zusammenhang nochmals nachdrücklich darauf hin, dass Besuche von Bewohnerinnen und Bewohnern aus Asylunterkünften sowie Alten-, Pflege- oder Behinderteneinrichtung in Privatwohnungen unzulässig sind, selbst wenn es sich um Familienangehörige handelt. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat dar und gefährdet die Einrichtungen mit ihren Bewohnern und Mitarbeitern. Daher gilt auch ein striktes Besuchsverbot für die genannten Unterkünfte und Einrichtungen.

Weitere Informationen zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) sowie aktuelle Hinweise stehen auf der Internet-Seite www.landratsamt-dachau.de/coronavirus und werden laufend angepasst.