Wespen- oder Hornissennest – keine Panik!
Die jungen Königinnen haben sich nach der Platzsuche für ihre Nestgründung oft eine anschauliche Anzahl von Arbeiterinnen zur Unterstützung herangezogen. Aber noch lange kein Grund zur Panik – so die Untere Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt. Denn hält man sich an einige Grundregeln, kann ein Nebeneinander gut funktionieren. Grundsätzlich sind Wespen und Hornissen nämlich friedliche Flieger und Nützlinge, die keineswegs an Ärger mit dem Menschen interessiert sind. Bei Neugier oder Interesse an den Fliegern ergibt sich die nicht alltägliche Möglichkeit, sich am Einblick in das Leben dieser Tiere und der Entwicklung des Staates zu erfreuen. Die meisten heimischen Wespenarten bauen ihre Nester aus Fasern, die sie mit ihren Kiefern von totem Holz abnagen und mit Speichel zu einer Art Papierbrei vermischen. Die erwachsenen Tiere ernähren sich von Nektar und tragen so zur Bestäubung bei, während die Larven mit frisch gefangenen Insekten gefüttert werden. So vertilgt ein mittelgroßes Hornissenvolk ein halbes Kilo Stechmücken, Fliegen, Bremsen, Motten und Wespen täglich, was die Sommerabende auf der Terrasse oder dem Balkon durchaus angenehmer gestalten kann.
Nur zwei Wespenarten (die Deutsche und die Gemeine Wespe) fliegen Süßspeisen an und können vor allem im Spätsommer durchaus lästig werden. Daher sollten Getränke und Marmeladengläser im Freien abgedeckt werden und Kinder süße Getränke nur mit dünnen Strohalmen trinken, um zu verhindern, dass Tiere verschluckt werden. Wichtig im Umgang mit Wespen wie Hornissen: Sich ruhig bewegen, nicht nach Tieren schlagen, die direkte Einflugschneise bis ca. 2 m vor dem Nest freihalten und Erschütterungen von Nestern vermeiden. Grundsätzlich weichen Wespen und Hornissen Störungen durch den Menschen aus und greifen nur dann an, wenn sie sich zum Beispiel durch Quetschen oder Schlagen bedroht fühlen oder ihr Volk durch Störungen des Nestes bedroht sehen.
Alle Wespen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz des § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dürfen daher ohne vernünftigen Grund nicht getötet und ihre Nester nicht zerstört werden. Vernünftige Gründe können z. B. sein: Nest über Eingangstür, Wespengiftallergie oder gewöhnlicher Aufenthalt von Kleinkindern in unmittelbarer Nähe zum Nesteingang. Ansonsten muss das Nest geduldet werden und es darf nicht selbst entfernt, der Nesteingang verschlossen oder einfach mit einem Wespenspray aus dem Baumarkt besprüht werden. Dauerhaft bleiben die Gäste aber ohnehin nicht. Je nach Art stirbt ein Wespenvolk Ende Juli, spätestens jedoch im Herbst mit den ersten Frösten ab. Auch bei den Hornissen sind die Tage nach dem Ausfliegen der Geschlechtstiere (Jungköniginnen und Drohnen) im August bereits gezählt und finden bis Oktober ihr Ende. Die leeren Nester können daher im Winter problemlos entfernt werden. Alte Nester werden im nächsten Jahr nicht wiederbesiedelt, so dass man seine Untermieter gewiss nur für eine Saison beherbergt.
Hornissen sind darüber hinaus sogar nach § 44 BNatSchG besonders geschützt. Eine Umsiedlung oder Abtötung eines solchen Nests ist ausschließlich mit Ausnahmegenehmigung der UNB möglich. Bei Fragen und Problemen mit Wespen und Hornissen stehen gerne die UNB (08131)74-294 od. -474 oder die örtlichen Wespen- und Hornissenberater des Landkreises zur Verfügung (Kontakte über UNB zu erfragen). Eine Beratung kann telefonisch oder bei Bedarf vor Ort stattfinden. Bei besonders geschützten Arten werden - falls notwendig - auch Umsiedlungen vorgenommen. Oft reicht es aber bereits auch, die Einflugschneise durch eine kleine Abschirmvorrichtung zu verändern, um so ein gefahrloses Nebeneinander für Mensch und Insekt zu ermöglichen. Die meisten Nester können erfahrungsgemäß mit geringen Nutzungseinschränkungen und umsichtigem Verhalten während der Sommermonate an ihrem Platz bleiben. Die schützenswerten Tiere danken es in Zeiten des Insektensterbens.