Weihnachtsregelung im Landratsamt 2020
Im Zeitraum vom 21.12.2020 bis 05.01.2020 sind Vorsprachen im Landratsamt sowie allen Außenstellen ausschließlich nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminvereinbarung, in den Fachbereichen Kfz-Zulassung sowie der Führerscheinstelle ausschließlich mit Online-Terminvereinbarung möglich. Für alle Anliegen, welche elektronisch oder telefonisch bearbeitet werden können, werden keine Termine vergeben. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Die telefonische Erreichbarkeit der Fachbereiche ist in diesem Zeitraum während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr) gewährleistet.
Die Recyclinghöfe haben am 22.12., 23.12., 29.12. und 30.12.2020 sowie am 02.01. und 05.01.2021 normal geöffnet.