Vogelgrippe in Bayern wieder auf dem Vormarsch
Was ist die Geflügelpest?
Die Geflügelpest/Vogelgrippe/aviäre Influenza ist eine seuchenhaft auftretende Krankheit, die durch direkten Kontakt (Speichel) untereinander, oder über Kot von Wildvögeln auf unser Hausgeflügel übertragen wird. Geflügel sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Hühnervögel sind empfänglicher und erkranken oft schwerer, als Wassergeflügel, bei denen die Infektion milder verläuft. Erste Anzeichen sind ein Rückgang der Legeleistung und eine vermehrte Sterblichkeit der Tiere. Bei nachgewiesener Viruserkrankung, muss sich auch der Mensch durch das Tragen geeigneter Schutzkleidung vor einer Infektion schützen.
Schutz vor Geflügelpest
Um die Ausbreitung dieser Viruserkrankung und die Eintragung in den Bestand zu verhindern, müssen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest des Landratsamts Dachau vom 02.02.2021 gilt nach wie vor.
Konkret heißt das für Kleinhaltungen/Hobbyhaltungen wenn möglich das Geflügel wildvogelsicher unterzubringen (Stall/überdachter Auslauf), Stallkleidung (vor allem Schuhe) strikt von Straßenkleidung zu trennen, sich vor und nach dem Betreten des Stalls die Hände zu waschen, das Futter und die Einstreu wildvogelsicher aufzubewahren, die Tränke und den Futtertrog im Stall aufzustellen, damit keine Verunreinigung mit Wildvogelkot erfolgen kann, keine Geflügelteile und Eierschalen von gekauften Eiern zu verfüttern, die Ein- und Ausgänge zum Stall vor Unbefugten (auch Haustieren) zu sichern, Gerätschaften und Fahrzeuge nach Gebrauch zu reinigen und desinfizieren, regelmäßig Schadnager zu bekämpfen und Behälter zum Aufbewahren verendeter Tiere anzuschaffen (hier nochmal der Hinweis, dass verendetes Geflügel NICHT in den Hausmüll gehört, sondern durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt abgeholt, bzw. bei Seuchenverdacht zur Untersuchung ins LGL in Oberschleißheim gebracht werden muss). Diese Schutzmaßnahmen sind auch in dem Merkblatt für Kleinhaltungen des FLI nachzulesen.
Die Biosicherheitsmaßnahmen insbesondere für Großbestände (ab 1000 Stück Geflügel) umfassen das Sichern von Ein- und Ausgänge zu den Ställen, das Tragen (und darauffolgende Waschen/Entsorgen) von Schutz- oder Einwegschutzkleidung, das Reinigen und Desinfizieren von zur Ein- und Ausstallung genutzter Gerätschaften, Plätze und Fahrzeuge, das ordnungsgemäße Bekämpfen von Schadnagern und dessen Dokumentation und die Aufbewahrung von verendetem Geflügel.
Um frühzeitig Anzeichen einer Erkrankung mit Vogelgrippe zu erkennen und weitere Untersuchungen bzw. Maßnahmen einleiten zu können, müssen zusätzliche Aufzeichnungen im Bestandsregister gemacht werden:
- In Haltungen mit mindestens 100 Tiere, die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere
- Halter von Geflügel mit mindestens 1.000 Tieren die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag
Aufstallungspflicht
Wenn sich die Vogelgrippe ausbreitet, kommt es ggf. auch im Landkreis Dachau zu einer Aufstallungspflicht für Geflügel. Dies bedeutet, dass alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter, ihre Tiere entweder in geschlossenen Ställen oder in einem wildvogelsicheren Auslauf halten müssen. So können die Tiere vor der Infektion durch Wildvögel geschützt werden.
Das Veterinäramt Dachau bittet alle Geflügelhalter, im Sinne des Tierschutzes und der Seuchenprophylaxe schon jetzt Vorkehrungen zu treffen und sich auf die eventuell kommende Aufstallungspflicht vorzubereiten
Sorgen Sie für einen wildvogelsicheren Auslauf und einen ausreichend großen Stall!
Meldepflicht
Da die Haltung von Geflügel anzeigepflichtig ist, werden alle Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) dazu aufgefordert, falls noch nicht geschehen, ihre Tierhaltung sowohl beim Landwirtschaftsamt in Fürstenfeldbruck, beim Veterinäramt Dachau und bei der Tierseuchenkasse zu melden.
Weitere Information zur Vogelgrippe finden sie auf www.landratsamt-dachau.de/vogelgrippe