Vogelgrippe - Aufhebung der präventiven Stallpflicht
Eine präventive Stallpflicht ist daher nicht mehr erforderlich. Die Allgemeinverfügung vom 08.03.2021 wird deshalb ab morgen, Donnerstag 29.04.2021, aufgehoben.
Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Dachau vom 01.02.2021 mit Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Geflügelhalter/Hobbygeflügelhalter und das Fütterungsverbot für Wildgeflügel weiterhin gültig ist. Außerdem wird daran erinnert, dass die Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln verpflichtet sind, dies ab dem ersten Tier dem Veterinäramt Dachau mitzuteilen, unbeachtlich, ob es sich um eine Hobbyhaltung oder gewerbliche Haltung handelt.
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