Verbreitung der Vogelgrippe – Fütterungsverbot von Wildvögeln und Marktverbot

25. November 2022: + Infektionszahlen der Vogelgrippe steigen an + Allgemeinverfügung verbietet Ausstellungen, Märkte und Schauen von Geflügel (ausgenommen Tauben) im Landkreis + Allgemeines Fütterungsverbot von Wildvögeln + Vogelhaltung muss ab dem ersten Tier bei Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Tierseuchenkasse angemeldet werden

Im Zusammenhang mit dem herbstlichen Vogelzug von Wildvögeln steigen auch die Infektionszahlen der Vogelgrippe wieder an. Hinzu kommen kühlere Temperaturen und schwächere UV-Strahlung, die ein Überleben der Viren in der Umwelt begünstigen. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko einer Übertragung hochpathogener aviärer Influenzaviren (HPAI) auf Geflügel in seiner zuletzt veröffentlichten Risikoeinschätzung vom 08.11.2022 für ganz Deutschland als hoch ein.

Für einen Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände vor einem HPAIV-Eintrag ist die Einhaltung der bekannten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter entscheidend. Dies gilt besonders für Geflügelhaltungen mit Auslauf und für Freilandhaltungen, bei denen direkte Kontaktmöglichkeiten des Haus- und Nutzgeflügels zu Wildvögeln bestehen.

Aufgrund der angespannten Seuchenlage in Bayern wurde am 25.11.2022 eine Allgemeinverfügung erlassen, die verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen beinhaltet sowie Ausstellungen, Märkte und Schauen und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel (ausgenommen Tauben) im Landkreis verbietet. Für Wildvögel wurde ein allgemeines Fütterungsverbot erlassen.

Eine Ansteckung von Menschen ist bisher nicht bekannt. Eine Übertragung auf Menschen durch den Verzehr von Eiern, Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten wird von Experten als unwahrscheinlich bewertet. Es wird jedoch geraten tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren und Hunde von Kadavern fernzuhalten.

Sobald der Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis festgestellt wird, werden die Geflügelhalter Ihre Tiere nur noch im Stall oder in überdachten Volieren halten dürfen. Daher sollte bereits jetzt über die Möglichkeiten entsprechender Unterbringung von Tieren nachgedacht und geplant werden.

Im Seuchenfall ist es besonders wichtig für die zuständigen Behörden Kenntnis über alle Geflügelhaltungen zu haben. Daher werden alle Geflügelhalter, die die Haltung noch nicht angezeigt haben, auch und gerade die Hobbyhalter, aufgefordert, ab dem ersten Tier ihre Tierhaltung bei Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Tierseuchenkasse anzumelden.

Das Veterinäramt Dachau ist unter zu erreichen: Kopernikusstraße 24, 85221 Dachau, Telefon: (08131) 74-1446, E-Mail: Veterinaeramt@LRA-DAH.Bayern.de